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Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: BOBU, Dumitru-Claudiu Geburtsdatum: 19.10.1995 Geburtsort: Mun.Botosani Jud. Botosani letzte bekannte Anschrift: 54550 Daun, Gartenstraße 13 B Datum des Schreibens: 26.02.2020 A ktenzeichen: 1/KFZ/DAU-CL 95 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 14.04.2020 Im Auftrag gez. Jung - KFZ-Zulassungsbehörde - A.R.T. entlastet Gewerbebetriebe in der Krise In den letzten Wochen wurden sat- zungsgemäß die jährlichen Gebühren- bescheide für die Abfallgebühren im Verbandsgebiet des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) zugestellt. Insbesondere Gewerbe- betriebe, die aufgrund der aktuellen Restriktionen geschlossen sind, stellt die finanzielle Belastung in Zeiten der Corona-Krise vor Probleme. Der A.R.T. bietet flexible Lösungen, um diese Be - triebe, aber auch Privatpersonen, zu entlasten. Dass die Gebührenbescheide in die Zeit der Corona-Krise fallen, hängt mit den geltenden Satzungen und den darin verankerten Fristen zusammen. Diese verbindlichen Fristen stammen aus einer Zeit, in der Corona noch kein Thema war. Der A.R.T. ist mit seinen Kunden im Austausch, um ge- meinsam die bestmögliche Lösung zu finden. „Gewerblichen Kunden bieten wir an, Behälter vorübergehend abzu- melden oder ihren Bedarf an die aktu- elle Situation anzupassen (z. B. durch kleinere Behälter). Dies unbürokatisch und bereits seit mehreren Wochen.“ erklärt die zuständige Abteilungslei- terin des A.R.T., Elisabeth Friedrich. Die Gewerbekundenberater des A.R.T. sind als direkte Ansprechpartner per E-Mail erreichbar und erläutern im per- sönlichen Gespräch die individuellen Möglichkeiten. „Auch für die Zeit nach Corona bieten wir den Gewerbekunden verschiedene Möglichkeiten, die Abfuhrleistungen schrittweise in Abhängigkeit von den betrieblichen Gegebenheiten wieder hochzufahren. Auch hierbei stehen die Gewerbekundenberater den Betrieben zur Seite.“ ergänzt Friedrich. Ratenzahlung für Privatkunden Was in einigen Landkreisen bereits seit vielen Jahren üblich war, gilt seit die- sem Jahr im gesamten Verbandsgebiet. Abfallgebühren werden zu einem Da- tum als Vorauszahlung für das ganze Jahr fällig. „Die Bereitstellung unserer Leistungen ist mit hohen Fixkosten verbunden. Diese können wir nur abdecken, indem wir die Zahlungseingänge rechtzeitig sicherstellen.“ erläutert Frau Friedrich. „Gerade in der derzeitigen Krise trifft dies manche Haushalte jedoch zu ei- nem ungünstigen Zeitpunkt. Sollte es Probleme mit der hohen Zahllast zum Fälligkeitstermin geben, stehen wir un- seren Kunden gerne zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail an ver- anlagung@art-trier.de möglich.“ Gebühren einfach und kosten- günstig per Einzugsermächtigung bezahlen Der A.R.T. weist darauf hin, dass die Erteilung eines SEPA Mandats zum automatischen Einzug der Gebühren für den Kunden eine unkomplizierte Zahlung der Gebühren ermöglicht. Der Zweckverband spart durch die auto- matisierten Abbuchungen personelle Ressourcen, wodurch die Kosten der Verwaltung positiv beeinflusst werden. Auch dies ist eine Möglichkeit, die Höhe der Gebühren für alle Kunden möglichst niedrig zu halten. Kontakt: Ansprechpartner Gewerbekunden: Martin Ferring E-Mail: gewerbekundenberatung@art- trier.de Ansprechpartner Privatkunden: Veranlagung E-Mail: veranlagung@art-trier.de I nformationen der A usländerbehörde des L andkreises V ulkaneifel Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie möchte die Ausländerbehörde Vulkaneifel darüber informieren, dass das Bundes- ministerium des Innern, für Bau und Heimat mit Verordnung (SchengenVi-saCOVID-19-V) vom 08. April 2020 entschieden hat, dass Inhaber von Schengen-Visa bis zum 30. Juni 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden. Personen, die sich am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die nach dem 17. März 2020 und vor Inkrafttreten dieser Verordnung (10. April 2020) in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich darin aufgehalten haben, sind von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels bis zum 30. Juni 2020 befreit. Personen, die visumsfrei in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, sind von dieser Verordnung nicht betroffen und set- zen sich bitte mit der Ausländerbehörde Vulkaneifel in Verbindung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen und den Telefonnummer 06592/933 - 228, - 238, - 239, und - 372 gerne zur Verfügung.

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