KW23 2020

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: HENKEL, Elke Geburtsdatum: 15.08.1969 Geburtsort: Gerolstein letzte bekannte Anschrift: 54584 Jünkerath, Bahnhofstraße 20 Datum des Schreibens: 28.04.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-FA 13 Betroffener: SCHMITZ, Jessica Geburtsdatum: 25.08.1984 Geburtsort: Bonn letzte bekannte Anschrift: 54584 Feusdorf, Escher Straße 11 Datum des Schreibens: 24.04.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-W 1405 Betroffener: VUKADINOVIC, Miroslav Geburtsdatum: 28.01.1999 Geburtsort: Aleksinac letzte bekannte Anschrift: 53520 Drees, In der Kant 12 Datum des Schreibens: 28.04.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MV 35 Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, (Zimmer 006) Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel gez. Steffens 54550 Daun, den 29.05.2020 Aus zwei mach eins Wettbewerbsrunden 2020 und 2021 des Abschlussarbeitenpreis FunkenSprüher werden zusammengelegt Neues Jahr, neues Glück: Die Covid- 19-Pandemie hat das Leben komplett verändert. Viele Veranstaltungen, regi- onal und international, im Sport- oder im kulturellen Bereich, mussten abge- sagt oder verschoben werden. Dieses Schicksal trifft nicht nur die Fußball- Europameisterschaft, den Eurovision Song Contest oder den Start des neu- en James Bond-Films, es trifft auch die diesjährige Preisverleihung zum Abschlussarbeitenpreis FunkenSprüher – sie wird in den Sommer 2021 verlegt. Sicherheit geht vor: Unter den aktuel- len Gegebenheiten ist es nicht möglich, den jungen Menschen aus Schulen und Hochschulen und den Handwerksbetrie- ben eine angemessene Bühne bereiten zu können – eine Bühne, die sie sich mehr als verdient haben. Hinzu kommt, dass aufgrund der Schulschließungen aus dem schulischen Bereich bis kurz vor Bewerbungsschluss noch keine Einreichungen vorlagen. Daher hat die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vul- kaneifel gemeinsam mit der Kreisspar- kasse Vulkaneifel, die den Preis in die- sem Jahr finanziell unterstützt und die Preisverleihung ausrichten sollte, ent- schieden, die Wettbewerbsrunden 2020 und 2021 zusammenzulegen. Alle 2020 eingereichten Arbeiten bleiben natürlich im Wettbewerb. Die Einreicher werden gesondert informiert. Keine virtuelle Preisverleihung: „Wir ha- ben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht“ sagt Judith Klassmann-Laux, Geschäftsführerin der WFG Vulkaneifel. „Aber wir wollen keine Würdigung der Preisträger unter Ausschluss der Öffent - lichkeit durchführen. Wir möchten den Einreichern im kommenden Jahr wieder die Bühne bieten können, die sie verdie- nen“. Und die für den Wettbewerb Ver- antwortlichen sind sicher, dass bis Mai 2021 wieder interessante Einreichungen aus den Schulen in der Region eingehen werden. Weitere Informationen & Kontakt: Wir tschaf tsförder ungsgesellschaf t Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun, www.wfg-vulkaneifel.de/funken- sprueher. Telefon: 06592/933-205, E-Mail: judith.klassmann-laux@wfg-vulkaneifel.de Keine Änderungen für Kunden auf ehemaligen Walscheid-Linien Alle bisherigen Linien des Verkehrsunter- nehmens zum 1. Juni kurzfristig neu ver- geben Aufgrund erheblicher Einnahme- verluste durch die Corona-Krise musste sich das Verkehrsunternehmen Walsch- eid Reisen GmbH beim Landesbetrieb Mobilität zum 31. Mai von seinen Linien entbinden lassen. Doch obwohl das Un- ternehmen aus Dudeldorf nicht mehr für die Linien 33, 206, 305, 331, 403 und 503 zuständig ist, ändert sich für VRT-Kun- den nichts. Nach Bekanntwerden der ge- planten Entbindung hat der VRT gemein- sam mit den Landkreisen und der Stadt Trier umgehend reagiert und nach einer kurzfristigen Lösung gesucht, die für Kunden möglichst wenig Umstellung er- fordert. Diese Lösung sieht vor, dass die bisherigen Linien mit gleichbleibenden Fahrplänen neu vergeben werden. Auch die Liniennummern und Streckenverläufe bleiben gleich. Darüber hinaus sind die neuen Betreiber der Linien, die Firmen Busunternehmen-Meier GmbH & Co. KG, Krakau Reisen AG, Apitzsch-Reisen und Marx Reisen GmbH bereits zuvor als Un- terauftragnehmer für Walscheid Reisen auf den Linien gefahren, sodass auch ein Großteil des Personals bereits über die notwendige Streckenkunde verfügt.

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