KW30 2020

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Das Veterinäramt informiert: Anmeldung Tierhaltung Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Vulkaneifel weist darauf hin, dass Per- sonen, die landwirtschaftliche Nutztiere, wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden (= Pferde, Esel etc.), Kameliden, Bienen, Geflügel, Fische in Aquakultu - ren oder Gatterwild halten möchten, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Anzahl der im Jah- resdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzu- zeigen haben. Auch wesentliche Ände- rungen sind unverzüglich mitzuteilen. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine gewerbsmäßige Haltung handelt oder um Hobbytiere. Auch gibt es keine Abhängigkeit von der Tierzahl. Den Antrag zur Anzeige/ Änderungsanzeige einer Tierhaltung fin - den Sie auf unserer Website www.vulka- neifel.de . Den ausgefüllten Antrag können Sie ent- weder per Post an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun oder an die E-Mail-Adresse veteri- naeramt@vulkaneifel.de senden. Weiter weisen wir auf das Bestehen der Impfpflicht gegen die Newcastle Krank - heit (ND) bei Geflügel hin, die ebenfalls für Hobbyhaltungen gilt. Weitere Information können Sie auch hier unserer Website entnehmen. Sollten Sie noch Fragen haben oder In- formationen benötigen, können Sie ger- ne telefonisch oder über die oben ge- nannte E-Mail-Adresse Kontakt mit uns aufnehmen. E inziehung einer T eilstrecke der K reisstrasse 23 (K 23) vom K reuzungsbereich K 23/K 24 bis zur L andes - strasse 16 (L 16) in der G emarkung I mmerath Die K 23 hat auf einer Teilstrecke in der Gemarkung Immerath (Landkreis Vulkaneifel, Land Rheinland-Pfalz) vom Kreuzungs- bereich K 23/K 24 bis zur L 16 nicht die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel beabsichtigt daher, diesen Teilbereich der K 23 mit Wirkung vom 01.11.2020 auf der Grundlage von § 37 Landesstraßengesetz (LStrG) in der z. Zt. gültigen Fassung einzuziehen. Mit der Einziehung verliert die Straße auf dem eingezogenen Streckenabschnitt die Eigenschaft einer Kreisstraße. Der einzuziehende Streckenabschnitt beginnt mit Station 0,000 im Netzknoten 5807 041 (Kreuzungsbereich K 23/K 24) und en- det mit Station 0,371 im Netzknoten 5807 039 – die Länge der einzuziehenden Strecke beträgt 0,371 km. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 13.07.2020 gez.: Dieter Schmitz, Abteilungsleiter Abteilung Struktur und Kreisentwicklung Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 12. August 2019. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abt. Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: SCHWERDORF, Niclas William Geburtsdatum: 16.06.1999 Geburtsort: Daun letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 9, 56218 Mülheim-Kärlich Datum des Schreibens: 05.06.2020 Aktenzeichen: 1-12222-146.902657 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 026). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Einspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 14.07.2020 Im Auftrag gez. Balzar-Englisch Abt. Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Zentrale Bußgeldstelle - A.R.T. informiert: Feuerwehrübung in Walsdorf Am Samstag, den 25.7.2020 wird die Feuerwehr in Walsdorf eine Brand- schutzübung am Entsorgungs- und Ver- wertungszentrum (EVZ) des Zweckver- bands durchführen. Diese beginnt ab ca. 18 Uhr mit einem Feueralarm. Im Rahmen der Übung wer- den an zwei Stellen im EVZ Löscheinsät- ze simuliert, an dem rund 20 Personen mit den entsprechenden Fahrzeugen beteiligt sein werden. Zusätzlich findet eine Übung zur Verletztenbergung statt. Feuerwehr und A.R.T. möchten mit die- ser Übung die Reaktionsschnelligkeit und die Abläufe der Lösch- und Ber- gungstrupps schulen, um bestmöglich auf eine Notfallsituation vorbereitet zu sein. copyright: Frank Schumacher

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