KW31 2020

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Schulbuchausleihe 2020/2021 Ausgabetermine für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel Für alle an der Schulbuchausleihe (ent- geltlich und unentgeltlich) des Landes Rheinland-Pfalz teilnehmenden Schüle- rinnen und Schüler erfolgt die Ausgabe der Bücher an folgenden Terminen: Thomas-Morus-Gymnasium, Daun Montag, 10.08.2020, 07.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Geschwister-Scholl-Gymnasium, Daun Dienstag, 11.08.2020, 07.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Mittwoch, 12.08.2019, 07.30 Uhr – 12.30 Uhr Drei-Maare-Realschule plus Daun mit Fachoberschule Donnerstag, 13.08.2020, 07.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag, 14.08.2020, 07.30 Uhr – 12.30 Uhr Die Ausgabestelle befindet sich unter - halb der Kreisbibliothek in der Freiherr- vom-Stein-Straße 15A (über den Schul- hof des TMG erreichbar) St. Matthias-Gymnasium, Gerolstein Ausgabestelle: Aula Dienstag, 11.08.2020 07.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Mittwoch, 12.08.2020 07.30 Uhr – 12.30 Uhr Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Wartezeiten kom- men kann. Bitte erscheinen Sie zur Aus- gabe mit Mundschutz und achten Sie auf die vorgegebenen Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln und Laufwege. Bitte bringen Sie unbedingt den Abhol- schein mit, um die Berechtigung zur Ent- gegennahme der Bücher nachweisen zu können. Sollten Sie selbst den Termin nicht wahrnehmen können, ist Ihnen freige- stellt, einen schriftlich Bevollmächtigten unter Vorlage Ihres Abholscheines mit der Buchabholung zu beauftragen. Die vorzeitige Ausgabe der Bücher ist nicht möglich. Es finden Nachholtermine in den Schulen statt. Diese werden durch Aushänge bekannt gemacht. Für Rückfragen stehen wir Ihnen mon- tags bis freitags in der Zeit von 08.00- 12.00 Uhr zur Verfügung: Almuth Faltin, Büro 316, Telefon: 06592/933-396, E-Mail: almuth.faltin@vulkaneifel.de Ilona Heinz, Büro 325, Telefon: 06592/933-369 E-Mail: ilona.heinz@vulkaneifel.de Darüber hinaus beantworten wir Ihre Fra- gen gerne auch per E-Mail: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de A.R.T. erfragt Bedarf einer zusätzlichen Biotonne in der Vulkaneifel Der Kreistag des Landkreises Vulkanei- fel hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 beschlossen, das Bringsystem der Bio- tüte um das Zusatzangebot einer Bio- tonne im Holsystem in einer Vollkosten- kalkulation zu ergänzen. Zur Ermittlung des Bedarfs und der damit verbun- denen Gebührensätze hat der A.R.T. alle Anschlussnehmer im Landkreis angeschrieben. Der Beschluss sieht vor, dass der Zweckverband A.R.T. bei seinen Kal- kulationen zunächst von einem An- schlussgrad von 30 % ausgehen soll. Vor der Systemumstellung lag der An- schlussgrad der Biotonne im Landkreis bei 43%. Der A.R.T. hat auf dieser Grundlage Mitte Juli die veranlagten Eigentümer sowie beauftragte Haus- verwalter angeschrieben und um Rück- meldung bis zum 19.08.2020 gebeten. Der sich aus den Rückmeldungen er- gebende Anschlussgrad dient als Basis für die Festsetzung der Gebühr und die weiteren Planungen. Die so ermittelte Gebühr muss vor Inkrafttreten durch Kreistag und Verbandsversammlung beschlossen werden. Nach Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse wer- den die Anschlussnehmer im Landkreis Vulkaneifel erneut angeschrieben und erhalten mit diesem zweiten Schreiben die Möglichkeit zur verbindlichen Be- stellung der gewünschten Biotonnen zum dann gültigen Gebührensatz. Erst anhand verbindlicher Aufträge können die Einsatz- und Tourenplanungen erfolgen. Die Abfuhrtermine werden bis Redak- tionsschluss der Abfallfibel nicht zur Verfügung stehen, sondern über die Kreisnachrichten, die Internetseite des A.R.T. sowie über die A.R.T.-App abrufbar sein. Wie schon bei den übri- gen Abholterminen für Restabfall, Alt- papier oder Gelbe Säcke wird es eine automatische Erinnerungsfunktion für die Leerungstermine der Biotonnen geben. Die derzeitigen Planungen sehen vor, schon ab Anfang 2021 mit der Leerung der zusätzlichen Biotonnen beginnen zu können. G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Schutz (Amtsgericht Daun): Blatt 734: Flur 8 Nr. 90 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Holzung, Grünland, Junkerskaul und Horstenberg – 6.749 qm 2. Grundbuch von Schutz (Amtsgericht Daun): Blatt 734: Flur 8 Nr. 59/1 – Landwirtschaftsfläche, Acker, Fahrkaul – 9.823 qm Flur 8 Nr. 59/2 – Verkehrsfläche, Weg, Fahrkaul – 13 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden..

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