KW32 2020

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Müllenborn (Amtsgericht Daun): Blatt 821: ½ Miteigentumsanteil Flur 3 Nr. 272 – Landwirtschasftsfläche, Waldfläch, Verkehrsfläche, Auf dem Flur – 8.964 qm Grundbuch von Lissingen (Amtsgericht Daun): Blatt 832 ½ Miteigentumsanteil Flur 23 Nr. 154 – Landwirtschaftsfläche, Ahlsbach – 7.272 qm 2. Grundbuch von Strohn (Amtsgericht Daun): Blatt 1421: Flur 9 Nr. 1/1 – Landwirtschaftsfläche, Laufelder Suhr – 8.405 qm 3. Grundbuch von Utzerath (Amtsgericht Daun): Blatt 592: Flur 3 Nr. 31 – Waldfläche, Im Humerich – 5.659 qm 4. Grundbuch von Berndorf (Amtsgericht Daun): Blatt 804: Flur 12 Nr. 1/1 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, In Langert – 7.946 qm Flur 12 Nr. 5/1 – Gebäude- und Freifläche, Schwalbenhof – 5.543 qm Flur 12 Nr. 4/1 – Landwirtschaftsfläche, Oben in Langert – 5.643 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Finden Sie Ihren EIFEL STARTER: Kostenfreie Online-Seminare für Arbeitgeber im Landkreis Vulkaneifel Es ist für Unternehmen essentiell, für gute Fachkräfte attraktiv zu sein. Die Deckung des individuellen Fachkräftebe- darfs wird dabei branchenübergreifend in Rheinland-Pfalz immer schwieriger. Be- sonders kleine und mittlere Unternehmen sehen sich mit der Herausforderung kon- frontiert, Möglichkeiten zur Steigerung guter Bewerbungen zu realisieren. Daher hat essichdieWirtschaftsförderungs- gesellschaft Vulkaneifel zum Ziel gesetzt, die Arbeitgeber im Landkreis Vulkaneifel branchenübergreifend – vom Handwerk, über den Handel und den Dienstleis- tungsbereich bis hin zur Industrie – da- bei zu unterstützen, ihren persönlichen EIFEL STARTER zu finden. Mit kostenfreien Online-Seminaren wollen wir sie auch während der ak- tuellen Corona-Pandemie passgenau unterstützen. Aktuell stellt sich bei der Gewinnung von Fachkräften oft die Frage, inwieweit sich Rekrutierungsprozesse digitalisieren las- sen – von der Online-Bewerbung über das Video-Bewerbungsgespräch bis hin zum Bewerbermanagement und zum in- ternen Aufbau von Kompetenzen. Auch ist es für Arbeitgeber wichtig zu wissen, welche Rolle Personalmarketing in Zei- ten der Krise spielt und worauf sie als Arbeitgeber jetzt wirklich achten müssen. Am 19. August 2020 findet um 09.00 Uhr das zweite Online-Seminar der Kurzreihe statt: Employer Branding während und nach der Krise 09.00 Uhr, Dauer: 2 Stunden inkl. Pause, max. 12 Teilnehmer/-innen Was bedeutet Personalmarketing in Zei- ten der Krise, und worauf müssen Sie als Arbeitgeber jetzt wirklich achten? Was müssen Sie tun, und was sollten Sie lassen? Das kompakte Online-Seminar geht die- sen Fragen auf den Grund. Sie lernen die wichtigsten internen sowie externen Maßnahmen kennen und erfahren, wie Sie kurzfristig und nachhaltig Ihr Perso- nalmarketing positiv erhalten oder sogar ausbauen. Themenschwerpunkte: • Einführung in das Personalmarketing (Employer Branding) • Employer Branding als strategischer Wettbewerbsvorteil • Chancen und Risiken von Bewertungs- portalen • Arbeitgebermarke – unverwechselbar und authentisch Das Online-Seminar ist für Unternehmen aus dem Landkreis Vulkaneifel kosten- frei, aber sicherlich nicht umsonst. Eine Anmeldung ist erforderlich: Telefon: 06592/ 933-200 oder per E-Mail: christina.kirst@vulkaneifel.de. Das Online-Seminar wird über das Tool Zoom angeboten. Um am Seminar teilzu- nehmen, benötigen Sie einen PC, Laptop oder ein Tablet sowie eine stabile Inter- netverbindung. Bei der Nutzung mit dem Tablet ist das vorherige Herunterladen der App „Zoom Cloud Meetings“ notwendig. Nach der Anmeldung bei der WFG erhal- ten Sie alle notwendigen Zugangsdaten. Weitere Informationen & Kontakt: Wir tschaf tsförder ungsgesellschaf t Vulkaneifel mbH (WFG), Mainzer Str. 24, 54550 Daun. Tel.: (06592) 933-200. E-Mail: wfg@vulkaneifel.de Internet: www.wfg-vulkaneifel.de Als Kontakt- und Anlaufstelle für die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger steht die ehrenamtliche Beauftragte für Migra- tion und Integration des Landkreises Vulkaneifel, Celine Reineke, Daun, Tel.: 06592/9825203 , zur Verfügung. BEAUFTRAGTE FÜR MIGRATION UND INTEGRATION

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