KW37 2020

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL I. Am Sonntag, dem 29. November 2020, findet die Wahl der Landrätin / des Landrats des Landkreises Vulkaneifel statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 13. Dezember 2020, durchgeführt. Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hier - mit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin / des Landrats auf. II. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewer- berinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen. Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahl- berechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Vulkaneifel, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Landkreises Vulkaneifel einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern / Anhängerinnen und Anhängern / Vertreterin- nen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden. Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 06. Oktober 2020, bei dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigen- schaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war. III. Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Landrätin / des Landrats darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 200 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich der bisherige Landrat als Einzelbewerber bewirbt. IV. Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig beim Kreiswahlleiter des Landkreises Vulkaneifel für die Wahl der Landrätin / des Landrats oder Kreisverwaltung Vulkaneifel Zimmer 021 / 022 jeweils Mainzer Str. 25, 54550 Daun eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 12. Oktober 2020, 18 Uhr. V. Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind beim Kreis- wahlleiter des Landkreises Vulkaneifel sowie der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Zimmer 021 / 022, jeweils Mainzer Str. 25, 54550 Daun, erhältlich. Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter des Landkreises Vulkaneifel für die Wahl der Landrätin / des Landrats sowie der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Anschriften wie vor, kostenfrei abgegeben. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 02. September 2020 Alois Manstein, 1. Kreisbeigeordneter (zugleich als Kreiswahlleiter) BEKANNTMACHUNG DES TAGES DER WAHL DER LANDRÄTIN / DES LANDRATS DES LANDKREISES VULKANEIFEL UND ÜBER DIE EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN

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