KW37 2020

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Am Montag, 14.09.2020, findet um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal 15 a, der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, eine Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift 2. Corona-Pandemie; Unterstützung der gemeinnützigen Vereine und der Kulturschaffenden im Landkreis Vulkaneifel durch eine Vereins- und Kulturförderung 3. Rechtsverordnung des Landkreises Vulkaneifel über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen 4. Vergaben 4.1 Auftragsvergabe Kreisstraßenbaumaßnahmen; hier: K 94 - Ausbau bei Höchstberg mit Umgestaltung Kreuzung K 1 (LK COC)/K 94 (LK VE) 4.2 Auftragsvergabe Kreisstraßenbaumaßnahmen; hier: K 25/K 26 - Erneuerung Kreisverkehrsplatz in Strohn 4.3 St. Matthias Gymnasium Gerolstein (SMG) - Vergabeentscheidung Brandschutz 5. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift 2. Vergaben 3. Personalangelegenheiten 4. Verschiedenes Beschränkung der Besucherzahl Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und zur Einhaltung der notwendigen Abstand- und Hygienemaßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie können nur begrenzte Besucherkapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 03.09.2020 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Hillesheim (Amtsgericht Daun): Blatt 2828: Flur 25 Nr. 53/10 – Landwirtschaftsfläche, Auf Kyllerhöh – 6.626 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin - teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: CSORBA, Ișfan Geburtsdatum: 27.12.1986 Geburtsort: Jud. CS Mun. Reşita letzte bekannte Anschrift: 54570 Densborn, Hauptstraße 13 Datum des Schreibens: 02.09.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-AL 127 Betroffener: NIEMEYER, Sammy Suriya Geburtsdatum: 10.11.1976 Geburtsort: Haan letzte bekannte Anschrift: 50670 Köln OT Altstadt/Nord, Spiessergasse 8 Datum des Schreibens: 27.05.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QM 403 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 03.09.2020 Im Auftrag gez.: Brachtendorf - KFZ-Zulassungsbehörde -

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