KW37 2020

Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 37|2020 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de ; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | Bekanntmachung Landratswahl Seite 3 | Jugend-Engagement-Wettbewerb RLP, Ergebnisse der Sitzung des JHAs Seite 4 | Amtliche Bekanntmachung, Öffentliche Bekanntmachung, Grundstücksverkehr Seite 5 | Pilotprojekt „Telemedizinische Assistenz Rheinland-Pfalz“ gestartet Seite 6 | Künstliche Intelligenz in der Industrie, ThemenTreff Online, A.R.T. informiert Seiten 7,8 | Anzeigen WfG: Erste-Hilfe-Sprechstunde, Online-Workshop ThemenTreff: Seite 9 | Innvoationswoche Eifel 2020 Seite 10 | Naturerlebnistipps Stellenausschreibung Beim Landkreis Vulkaneifel ist die Stelle der Landrätin/ des Landrates (m/w/d) neu zu besetzen, da die Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers am 31.03.2021 endet. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich gem. Verwaltungsvorschrift Nr. 5 zu § 46 Landkreisordnung um eine Wiederwahl bewerben. Der Landkreis Vulkaneifel (rd. 61.000 Einwohner) - mit einer Fläche von 911 km² - besteht aus drei Verbandsgemeinden (Daun, Gerolstein, Kelberg) und 109 Ortsgemeinden. Die faszinierende Naturlandschaft des zum UNESCO Global Geopark Vulkaneifel gehörenden Landkreises war namensgebend und prägt den Tourismus. Darüber hinaus ist der Landkreis als idealer Standort struk - turell geprägt von leistungsfähigen Handwerksbetrieben, mittelständischen Unternehmen sowie der Landwirtschaft. In Trägerschaft des Landkreises befinden sich berufs- und weiterführende allgemeinbildende Schulen in den Städten Daun und Gerolstein. Die im Herzen der Vulkaneifel liegende Kreisstadt Daun ist zugleich der Sitz der Kreisverwaltung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landreises: www.vulkaneifel.de . Die Wahl der Landrätin / des Landrates erfolgt am Sonntag, den 29.11.2020 , unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises für eine Amtszeit von 8 Jahren (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, den 13.12.2020, eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen / Bewer - bern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Wählbar zur Landrätin / zum Landrat ist, wer • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, • am Tag der Wahl (29.11.2020) das 23. Lebensjahr vollendet hat, • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B4/B5 zugeordnet. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewer - berin / als Bewerber an der Wahl, die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin / Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahl- ordnung, erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 12.10.2020, 18:00 Uhr beim Wahlleiter einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl in den Kreisnachrichten der Kreisverwaltung Vulkaneifel, die gemeinsam mit den jeweiligen Wochenzeitungen der Verbandsgemeinden im Landkreis Vulkaneifel erscheinen (Amtsblatt), sowie im Internet unter www.vulkaneifel.de öffentlich bekanntmacht. Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass politische Par - teien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt werden darf; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss. Bewerbungen werden mit den üblichen Unterlagen bis zum 05.10.2020 (keine Ausschlussfrist) erbeten an: Kreisverwaltung Vulkaneifel - Wahl der Landrätin / des Landrates - z. Hd. des Wahlleiters Erster Kreisbeigeordneter Alois Manstein Mainzer Straße 25 54550 Daun

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