KW38 2020

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Die landesweite Ehrenamtskarte und Jubiläumskarte Rheinland-Pfalz Auch der Landkreis Vulkaneifel ist nun dabei!!! Der Startschuss ist gefallen: Mit Unter- zeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Einführung der landesweiten Ehren- amtskarte RLP durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Landrat Heinz-Peter Thiel, ist nun auch in unserem Landkreis die Ehrenamtskarte und die Jubiläums- karte des Landes Rheinland-Pfalz offizi - ell eingeführt. „Es freut mich sehr, den vielen ehrenamtli- chen Vulkaneiflerinnen und Vulkaneiflern einen kleinen Dank in Form der Ehren- amtskarte zukommen zu lassen. Ohne diese Menschen wäre unsere Region nur halb so lebenswert. Wir hoffen, dass die Ehrenamtlichen viel Freude an ihrem Eh- renamt haben werden und weiterhin ihren wertvollen Beitrag fur die Vulkaneifel leis- ten“, so Landrat Heinz-Peter Thiel. Was ist die Ehrenamtskarte? Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wert- schätzung für Menschen, die sich in über- durchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Mit der Karte erhalten Ehrenamtliche diverse Vergüns- tigungen in ganz Rheinland-Pfalz, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stel- len. Die Karte ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden. Sie ist für Ehrenamtliche kostenlos. Wer kann die Karte beantragen? Die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz kann beantragen, wer mindestens 14 Jahre alt ist und sich seit einem Jahr durchschnittlich fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Wichtig ist, dass für das ehrenamtliche Engagement kein Entgelt und keine sonstige Entschädigung gezahlt wird, die höher ist, als die tatsächlich ange- fallenen Auslagen für Telefon, Büro- und Arbeitsmaterialien, Fahrten, Reisen und ähnliches. Durch die Ehrenamtskarte werden zum Beispiel Einsätze anerkannt als Übungs- leiter in Sport und Kultur, im Besuchs- dienst von Krankenhäusern, bei der Te- lefonseelsorge, in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilli- gendiensten wie demMalteser Hilfsdienst oder als Leiter einer Selbsthilfegruppe. Wie kann ich die Karte beantragen? Die Ehrenamtskarte wird mit einem Formular, welches unter www.vulkaneifel. de zum Download bereit steht, bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel beantragt. Wichtig ist, dass der Verein oder die Or- ganisation ausfüllt, seit wann und mit wie vielen Stunden der/die Ehrenamtlich/e tä- tig ist. Die ausgefüllten und vom Verein/ der Organisation bestätigten Formblätter werden dann bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel eingereicht, geprüft und an die Staatskanzlei weitergeleitet, die die Ehrenamtskarten ausstellt und an die Kreisverwaltung sendet. Die Ehrenamtskarte muss immer von der ehrenamtlich tätigen Person selbst bean- tragt werden. Eine Beantragung für Dritte ist nicht möglich. Für Vereine und Organisationen besteht die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die hierfür er- forderlichen Formulare können unter leit- stelle@stk.rlp.de angefordert werden. Welche Angebote bietet die Ehrenamtskarte? Die Ehrenamtskarte ermöglicht verbillig- te Eintritte in Museen, zu Kulturveran- staltungen oder in Schwimmbäder. Alle Vergünstigungsangebote finden Sie un - ter ehrenamtskarte.rlp.de. Einrichtungen und Unternehmen, die die landesweite Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen unterstützen, sind an einem Mitmach- Aufkleber zu erkennen. Vergünstigungen im Landkreis Vulkaneifel Folgende Vergünstigungen werden Inha- berinnen und Inhabern der Ehrenamts- karte im Landkreis Vulkaneifel angeboten: • Eifel-Vulkanmuseum: freier Eintritt • Kreisbibliothek Vulkaneifel: kosten- freie Nutzung auch der Onleihe RLP • Erlöserkirche und Villa Sarabodis: freier Eintritt; kostenlose Führung • Kletterfelsen „Hustley“: kostenfreie Klettererlaubnis • VHS-Gerolstein: 30% Ermäßigung auf Kursgebühren (max. 20 €) • Kulturangebote der Verbands- gemeinde Gerolstein, VHS und Touristik GmbH Gerolsteiner Land: • 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis • Hallen- und Freibad Gerolstein: freier Eintritt • Hallenbad Jünkerath: freier Eintritt • Laurentiusbad Daun: freier Eintritt • Freibad Gemündener Maar: freier Eintritt • Freibad Schalkenmehrener Maar: freier Eintritt • Freibad Pulvermaar: freier Eintritt • Freibad Kelberg: freier Eintritt • Nostalgikum Uersfeld: 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis • Erlebnisschwimmbad Center Parc Eifel: 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis Mit der Ehrenamts- und Jubiläumskar- te können neben den Vergünstigungen im Landkreis Vulkaneifel auch die lan- desweiten Vergünstigen im gesamten Land Rheinland-Pfalz in Anspruch ge- nommen werden. Eine detaillierte Über- sicht finden Sie auf der Internetseite www.wir-tun-was.de . Die Antragsformulare zur Beantra- gung der Karten finden Sie unter www.vulkaneifel.de Wer beantwortet Fragen? Für Fragen rund um die Ehrenamtskarte können Sie sich gerne an die Koordina- tionsstelle Ehrenamt in der Kreisverwal- tung Vulkaneifel wenden, schriftlich unter meike.wellingvulkaneifel.de oder vanessa. lenzen@vulkaneifel.de oder telefonisch unter 06592/933-290 oder 06592/933- 384. Unter www.wir-tun-was.de sind zu- dem viele allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz zu finden. Jubiläumskarte Rheinland-Pfalz Die Jubiläumskarte ist eine besondere Ergänzung der Ehrenamtskarte für lang- jährig Engagierte, die sich seit mindes- tens 25 Jahren ehrenamtlich engagieren. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder auch in ver- schiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Die übrigen Vergabekriterien, d.h. die geforderte Anzahl von 5 Stunden wö- chentlicher bzw. 250 Stunden jährlicher ehrenamtlicher Tätigkeit entfallen. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren, können die Karte erhalten. Mit der Jubiläumskar- te können dieselben Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die die landesweite Ehrenamtskarte bietet. Die Karte besitzt nach ihrer Ausstellung eine lebenslängliche Gültigkeit.

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