KW38 2020

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL „Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands Zuschüsse zu Digitalisierungsvorhaben können ab dem 7. September 2020 beantragt werden Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöp- fen kann, unterstützt das Bundesministe- rium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Inves- titionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Fir - men dazu anregen, mehr in digitale Tech- nologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Immer mehr mittelständische Unterneh- men erkennen: Die Digitalisierung eröff - net neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektive - re Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten. Digitale Kompetenzen und digital geschul- te Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Un- ternehmen noch großen Digitalisierungs- bedarf gibt. So fehlt im Bereich der IT-Si- cherheit oft noch das nötige Bewusstsein für die Abwehr von Risiken. Um mittel- ständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – In- vestitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitio- nen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei: Investition in digitale Technologien (Fördermodul 1) Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Gefördert werden Investitionen in digita- le Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unterneh- men. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und exter- ne Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwen- dungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck so- wie IT-Sicherheit und Datenschutz. Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden (Fördermodul 2) Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digita- len Technologien weiterzubilden. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbes- sern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grund- sätzlich zu digitalem Arbeiten und den nö- tigen Basiskompetenzen. Das Qualitäts- niveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV be- legt sein. Wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen. Art und Höhe der Förderung Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben in der Regel 12 Mo- nate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungs- projekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Inves- titionen von Wertschöpfungsketten und/ oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die mi- nimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unterneh- mens. Die Förderquote (in % der Investi- tionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswir - kungen der Corona-Pandemie zu begren- zen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquo- ten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förder- quoten (Werte in Klammern). • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) % • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) % • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %. Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss. Wer die Förderung beantragen kann Mittelständische Unternehmen • aus allen Branchen (inklusive Hand- werksbetriebe und freie Berufe) • mit 3 bis 499 Beschäftigten, die ent- sprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung. Diese Voraussetzungen müssen Un- ternehmen erfüllen Das Unternehmen muss durch die Beant- wortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben, • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen, • zeigt den aktuellen Stand der Digitali- sierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen, • stellt beispielsweise dar, wie die Orga- nisation im Unternehmen effizienter ge - staltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird. Außerdem: • Das Unternehmen muss eine Betriebs- stätte oder Niederlassung in Deutsch- land haben, in der die Investition erfolgt. • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben. • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten um- gesetzt werden. • Das Unternehmen muss die Verwen- dung der Fördermittel nachweisen können. Art der Antragstellung Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragsformular. Notwendige Unterlagen bzw. Anlagen werden ausschließlich elektronisch hoch- geladen. Das Antragstool führt den An- tragstellenden sicher durch die folgenden Themenblöcke: 1. Registrierung 2. Unternehmensdaten 3. Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung / bevollmächtigte Person; Geschäftsführung) 4. Digitalisierungsplan 5. Finanzierungsplan Laufzeit der Förderung Das Antragsstellungstool wird am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.Mehr Informationen und das An- tragstool sind abrufbar unter: https://www. bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital- jetzt.html Weitere Informationen und Kontakt: WFG Vulkaneifel mbH, Judith Klass- mann-Laux, Mainzer Str. 24, 54550 Daun, Tel.: 06592/933-205 Stand der Informationen: 06.09.2020

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