KW38 2020
Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Steffeln (Amtsgericht Daun): Blatt 533: Flur 12 Nr. 77 – Nadelwald, vor Hasenbüsch – 5047 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: NIEMEYER, Sammy Suriya Geburtsdatum: 10.11.1976 Geburtsort: Haan letzte bekannte Anschrift: 50670 Köln OT Altstadt/Nord, Spiessergasse 8 Datum des Schreibens: 27.05.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MQ 403 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 03.09.2020 Im Auftrag gez.: Brachtendorf Ferienfreizeit mit Katz und Maus findet auch im Herbst statt Auch in den diesjährigen Sommerferi- en bot das Kreisjugendamt Vulkaneifel in Kooperation mit dem FamilienForum Vulkaneifel e.V. erneut eine Kinderferien- betreuung in und um die Grillhütte des Ei- felvereines am Firmerich in Daun an. Ein wichtiges Ziel war es Eltern und Fa- milien, besonders jetzt in Zeiten einer bestehenden Pandemie, durch ein drei- wöchiges Kinderferienprogramm zu ent- lasten. Täglich wurden 15 Kinder im Al- ter von 6 bis 12 Jahren von morgens bis nachmittags unter dem Motto „Ferien mit Katz und Maus“ betreut und beschäftigt. So designten z.B. die Kinder individuell ihre eigenen Kostüme und gestalteten eine Modenschau, gossen und verzier- ten Betontrittsteine und bauten ihre ei- genen Instrumente für ein gemeinsames Konzert. Auch Sport und Spiel kamen nicht zu kurz. Ein Team des Landesforst- amtes Daun, u.a. mit einem Waldpädago- gen, unterstützte das vierköpfige Betreu - erteam des FamilienForums Vulkaneifel in der letzten Betreuungswoche. Hierbei wurden gemeinsam Themen wie Nach- haltigkeit, Naturschutz, Tier- und Pflan - zenkunde erarbeitet und vertieft. „Wir freuen uns schon darauf, hoffentlich bald in die Planung einer neuen Kinderferienbetreu- ung gehen zu können und Kinder dort spielen, la- chen und toben zu sehen, wo Fuchs und Hase sich gute Nacht sagen“, resü- mierte Sabine Fusenig, die Projektleiterin. Aufgrund der großen Nach- frage im Sommer bietet das Kreisjugendamt Vulkaneifel eine weitere Ferienbetreu- ung in den kommenden Herbstferien an. Von Montag, dem 12.10.2020 bis zum Freitag, dem 16.10.2020, sowie von Montag, dem 19.10.2020 bis Freitag, den 23.10.2020 , führt das Team des FamilienForm Vulkaneifel e.V. am glei- chen Veranstaltungsort und für dieselbe Altersgruppe eine Ferienbetreuung un- ter dem Motto „Leuchtender Herbstwald“ durch. Bruno Willems, Leiter des Kreisjugend- amtes, freut sich, in diesem weiter- hin von der Pandemie geprägtem Jahr, berufstätigen Eltern eine zusätzliche Entlastung für die Betreuung ihrer Kinder anbieten zu können. Die nächste Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Vulkaneifel ihre Anliegen und Probleme mit Barbara Schleicher-Rothmund persönlich zu besprechen, besteht am Donnerstag, 1. Oktober 2020, in der Kreisverwaltung Vulkaneifel . Anmeldungen nimmt das Büro der Bürgerbeauftragten, Telefon 06131/ 2 89 99 99, (Frau Secker) bis zum 17. Sep- tember 2020 entgegen. Gerne können Sie sich auch schriftlich/telefonisch an Barbara Schleicher-Rothmund, Kaiserstr. 32, 55116 Mainz, Telefon: 06131/ 2 89 99-0, Fax: 06131 / 2 89 99 89, E-Mail: poststelle@diebuergerbeauftragte.rlp.de , wenden. SPRECHTAG DER BÜRGERBEAUFTRAGTEN
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz