KW39 2020
Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL A.R.T. beschließt Gebührensätze ab 2021 Im Rahmen der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Re- gion Trier (A.R.T.) wurde eine Anpassung der Abfallgebühren beschlossen. Die Änderungen treten ab dem 01.01.2021 in Kraft. Durchschnittlich werden die jährlichen Gebühren je nach Landkreis zwischen 0,87 und 4,41 € pro Person angepasst. Die Kosten der Müllabfuhr Über fast 20 Jahre hat der A.R.T. trotz stetig steigender Entsorgungskosten für Restabfall und die gesetzlich geforder- te Getrenntsammlung von Bioabfällen die Gebühren im „alten“ Verbandsgebiet Trier und Trier-Saarburg konstant gehal- ten. Die Mehrkosten wurden durch den Abbau finanzieller Reserven, durch Ef - fizienzsteigerungen und Einsparungen ausgeglichen. Doch bereits 2019 war klar, dass diese Reserven aufgebraucht und eine Korrektur der Gebühren nicht mehr zu vermeiden ist. Dies trifft nicht nur auf den „Alt-A.R.T.“ zu, sondern auf das gesamte Verbandsgebiet, welches seit 2016 auch die Landkreise Bernkas- tel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel umfasst. „Die Kosten der Entsorgung von Restabfall haben sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt.“ erklärt die A.R.T. Sprecherin Kirsten Kielholtz. „Gleichzeitig sinken die Einnah- men aus der Vermarktung von Altpapier und anderen Wertstoffen seit einiger Zeit stetig und befinden sich aktuell auf einem absoluten Tiefpunkt. Bei Papier und Ei- sen legt der Zweckband mittlerweile zu.“. Bankguthaben bringen bereits seit meh- reren Jahren kaum noch Zinserträge ein. Besonders deutlich wirkt sich die seit Jahren anhaltende Niedrigzinspolitik bei den langfristigen Rückstellungen für die Sanierung und Nachsorge von Altdepo- nien aus. Hier müssen über 30 bis 40 Jahre Kostensteigerungen berücksich- tigt werden, die sich in den kommenden Jahren nicht mehr durch Zinserträge ge- genfinanzieren lassen. Um das Defizit auszugleichen, wäre in der Stadt Trier und in Trier-Saarburg schon im vergan- genen Jahr eine drastische Anpassung der Gebühren notwendig gewesen. Da- mals haben sich sowohl der Stadtrat Trier als auch der Kreistag Trier-Saarburg an- gesichts der Systemumstellungen und noch vorhandener Finanzreserven dazu entschieden, die Erhöhung in mehre- ren Schritten vorzunehmen. Der zweite Schritt – die neuen Gebührensätze ab 2021 – wurde nun beschlossen. Obwohl die Landkreise Bernkastel- Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel ihr Gebührenaufkommen an die Entwicklungen der vergangenen Jahre teilweise angepasst hatten, wird es auch dort zum Jahreswechsel Kor- rekturen geben. Der Kreistag Vulkaneifel hat den erforderlichen Anpassungen bereits Ende August zugestimmt. Auch der im Rahmen der Verbandsversamm- lung vorgestellte Jahresabschluss 2019 spricht eine deutliche Sprache. Er weist einen Verlust von 9,7 Millionen Euro für den Zweckverband aus. Davon ist ein wesentlicher Teil dem geschuldet, dass wie erwartet die Gebühreneinnahmen in Trier und Trier-Saarburg nicht ausreichen. „Ohne unseren Einspareffekt aus der Nachsortieranlage, die wir 2020 mit ei- nem Investitionsvolumen von 20 Mio. € in Betrieb nehmen konnten, wäre unser Ge- bührenbedarf noch viel höher“ erläutert der technische Leiter des A.R.T., Sebas- tian Lorig. Die Nachsortieranlage ermög- licht das Heraussortieren von Wertstof- fen, die bisher nach der Trocknung in einer Verbrennungsanlage gelandet wä- ren. So wird der A.R.T. die Beseitigung von Hausmüll möglichst wirtschaftlich und gleichzeitig ökologisch anspruchs- voll gestalten. Abfallgebühren 2021 – 2,40 € mehr im Jahr Bisher lagen die durchschnittlichen Ge- bühren pro Person pro Jahr zwischen 16,79 und 28,60 Euro für die regelmäßige Leerung eines 120-Liter-Restabfallbehäl- ters. In diesen Gebühren sind außerdem die Abholung von Altpapier, die Nutzung der Sammelcontainer für Biogut und zahlreiche weitere Serviceleistungen ent- halten. Künftig steigen diese Kosten um durchschnittlich 2,40 Euro pro Person pro Jahr. In Trier und Trier Saarburg ist der jährliche Mehraufwand – für einen 120 Liter Abfallbehälter - mit 4,41 € pro Person am höchsten, in Bitburg-Prüm beträgt der Unterschied lediglich 0,87 €. Aufgrund der getrennten Gebührenhaus- halte und der unterschiedlichen Finanz- kraft der einzelnen Gebührenhaushalte fallen die Anpassungen unterschiedlich hoch aus. Trier & Trier-Saarburg Jahresgrundgebühr 2020 2021 80 Liter Abfallbe- hälter (-4 Pers.) 78,44 € 101,27 € 120 Liter Abfallbehälter 100,75 € 127,20 € 240 Liter Abfallbehälter 182,24 € 232,16 € Bernkastel- Wittlich Jahresgrundgebühr 2020 2021 80 Liter Abfallbe- hälter (-4 Pers.) 124,67 € 131,66 € 120 Liter Abfallbehälter 171,58 € 180,55 € 240 Liter Abfallbehälter 290,06 € 306,88 € Bitburg-Prüm Jahresgrundgebühr 2020 2021 80 Liter Abfallbe- hälter (-4 Pers.) 81,56 € 85,43 € 120 Liter Abfallbehälter 107,02 € 112,25 € 240 Liter Abfallbehälter 133,72 € 140,01 € Vulkaneifel Jahresgrundgebühr 2020 2021 80 Liter Abfallbe- hälter (-4 Pers.) 110,44 € 121,29 € 120 Liter Abfallbehälter 148,80 € 165,81 € 240 Liter Abfallbehälter 245,13 € 273,89 € „Selbstverständlich sind wir als öffentlich-rechtlicher Entsorger unverän - dert bestrebt, unsere Leistungen mög- lichst günstig anzubieten. Wir nutzen mo- dernste Technik um den Anteil der Abfälle, die verwertet werden können, möglichst hoch zu halten. So können Wertstoffe ge - rettet und Kosten für die Entsorgung ein- gespart werden.“ erklärt Kielholtz. „Da wir als Zweckverband keine Gewinnabsicht verfolgen, sondern im Sinne des Kom- munalabgabenrechts kostendeckend arbeiten, ist eine entsprechende Kalkula- tion auch die Basis der künftigen Abfall- gebühren.“ Um den Kostensteigerungen entgegenzuwirken und künftig mit den Gebühreneinnahmen die Kosten der Ent- sorgung decken zu können, hat die Ver- bandsversammlung des A.R.T. bereits 2017 beschlossen, in der Restmüllabfuhr neue Wege zu gehen. Das Identsystem wurde im gesamten Verbandsgebiet ein- geführt und zeigt bereits Wirkung. Die Restabfallmengen sinken, Abfälle werden besser getrennt und können so besser in den Stoffkreislauf zurückge - führt werden. „Durch die erfolgte Redu- zierung der Restabfallmengen um durch- schnittlich 20% können wir erheblich Kosten einsparen. Die immer stärkere Nutzung der Biotüte als kostengünstige Entsorgungsmöglichkeit für Bioabfälle trägt hierzu ebenfalls bei. Dies schlägt sich in den neuen Gebühren positiv nieder.“ so Kielholtz.
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