KW39 2020

Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 39|2020 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de ; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | NON-Stop Event und JugenAktionsTag abgesagt, Fotowettbewerb Natur und UNESCO Geopark Vulkaneifel Seite 3 | Ausleihzahlen Onleihe Rheinland-Pfalz übersteigen Millionengrenze, Kinderferienprogramm „Leuchtender Herbstwald“, Informtion A.R.T. Seite 4 | A.R.T beschließt ab Gebührensätze 2021 Seite 5 | Öffentliche Bekanntmachungen, Grundstücksverkehr Seite 6 | Anzeige WfG: Neu-Unternehmer „Erste-Hilfe-Sprechstunde“ Seite 7 | Naturerlebnistipps Kreisausschuss beschließt Corona-Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Vereine Unter den Folgen der Corona-Pan- demie leiden nicht nur Unternehmen und Arbeitnehmer, sondern auch die ehrenamtlichen Vereinsstrukturen. Der Landkreis Vulkaneifel hat deshalb in der letzten Kreisausschusssitzung ein Förderprogramm für gemeinnützige Vereine und Kulturschaffende verab - schiedet. Das Hilfsprogramm richtet sich an alle gemeinnützigen Vereine - etwa aus den Bereichen Sport, Kultur, Musik sowie dem Naturschutz. „Das Coronavirus greift in alle Bereiche ein, auch in unser soziales Miteinander“, sagte Landrat Heinz-Peter Thiel bei der Vorstellung der Kreisausschussvorlage, welche auf Antrag der CDU-Kreistags- fraktion an das Gremium herangetragen worden war und einstimmig beschlossen wurde. „Unsere gemeinnützigen Vereine, sei es der Sportverein, der Theaterverein, der Heimatverein oder der Musikverein sind der klassische Kitt der Gesellschaft. Es sind genau diese Institutionen, die unser gemeinschaftliches Dorf(er)leben erhal- ten sowie das kulturelle und ehrenamt- liche Engagement auszeichnen. Ihnen allen kommt daher insbesondere auch nach der Krise eine gesellschaftlich im- mens wichtige Rolle zu“, hob Landrat Thiel hervor. 650 gemeinnützige Vereine im Land- kreis Vulkaneifel Aufgrund der coronabedingten Ein- schränkungen ist es für viele der rund 650 Vereine im Landkreis Vulkaneifel schwie- rig ihre Vereinsarbeit aufrechtzuerhalten. „Gerade gemeinnützige Vereine sind auf Einnahmen durch Veranstaltungen an- gewiesen“, so Thiel weiter. Diese würden nun wegfallen, Mietkosten, Rechnungen für Strom und Wasser und andere Aus- gaben dagegen bleiben. Grundlagen und Kriterien des Corona-Soforthilfeprogramms des Landkreises Vulkaneifel Mittel aus dem Förderprogramm kön- nen ab sofort bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel beantragt werden. Antragsbe- rechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine und Kulturschaffenden mit Sitz im Land - kreis Vulkaneifel. Dabei sollen alle gemeinnützigen Verei- ne und Kulturschaffenden eine finanzielle Förderung erhalten, denen nachweislich und pandemiebedingt Einnahmen ausfal- len, welche nicht durch eine Reduzierung der Ausgaben abgedeckt werden können. Gleiches gilt für Einnahmeausfälle durch pandemiebedingte Absagen von Veran- staltungen und Projekte, die ebenfalls durch eine Ausgabenreduzierung nicht abgedeckt werden können. Vorrausset- zung für beide Alternativen ist es, dass die finanziellen Nachteile eine Folgewir - kung der Corona-Pandemie 2020 sind. Außerdem muss zur Plausibilisierung der Pandemie bedingten Netto-Einnahme- ausfälle und Netto-Kosten ein schriftli- cher Nachweis erbracht werden. Hierbei ist schriftlich zu erläutern, aufgrund wel- cher genauen Umstände die Einnahme- verluste entstanden sind bzw. entstehen werden. Dabei ist insbesondere aus- zuführen, welche (Vereins-)Aktivitäten, Aufträge, etc. nicht stattgefunden haben/ weggefallen sind bzw. nicht stattfinden werden/wegfallen werden, durch die für gewöhnlich Einnahmen erzielt worden wären. Bei der Schätzung der Einnah- meverluste ist auf Vergleichszahlen aus Vorjahren/Vormonaten zurückzugreifen bzw. eine anderweitige nachvollziehbare Prognose anzugeben. Alternativ ist auch die Vorlage der letzten zwei Jahresabschlüsse möglich. Was wird gefördert? Gefördert werden bis zu 50 % der nach- gewiesenen Netto-Kosten bzw. Netto- Einnahmeausfälle bis zu einer För- derhöhe von maximal 1.500 Euro pro antragstellendem gemeinnützigen Verein oder Kulturschaffenden. Auf die Gewäh - rung der Leistungen aus dem „Corona- Soforthilfeprogramm des Landkreises Vulkaneifel für gemeinnützige Verei- ne und Kulturschaffende“ besteht kein Rechtsanspruch. Beantragung ab sofort möglich Die Anträge zum Corona-Soforthilfe- programm des Landkreises Vulkaneifel für gemeinnützige Vereine und Kultur- schaffende können ab sofort gestellt werden. Das Online-Antragungsformular ist auf der Internetseite des Landkrei- ses abrufbar. Außerdem kann dies te- lefonisch bei unserem Ansprechpartner Johannes Grohsmann (Tel.: 06592/933- 289) angefordert werden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit den bei- zufügenden Unterlagen per Mail an johan- nes.grohsmann@vulkaneifel.de oder per Post an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun. Für weitere Rückfragen (Tel: 06592/933-289) steht Ihnen unser Ansprechpartner Johannes Grohsmann gerne zur Verfügung.

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