KW40 2020

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Andreas Daniels mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet Jahrzehntelanges Engagement in einer kleinen Feierstunde gewürdigt Die Auszeichnung mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ist ein Zeichen der Würdigung besonderer Verdienste um unsere Gesellschaft. Im Auftrag von Ministerpräsidentin Malu Dreyer übereichte Landrat Heinz-Peter Thiel vergangene Woche im Nostalgi- kum Uersfeld die Ehrennadel an den Uersfelder, Andreas Daniels. „Die Auszeichnung mit der Ehrennadel setzt eine mindestens zwölf Jahre wäh- rende ehrenamtliche Tätigkeit voraus. Für Ihr andauerndes persönliches En- gagement und Ihren Beitrag für das Ge- meinwohl gebührt Ihnen unser Dank.“, so Landrat Heinz-Peter Thiel bei der Verleihung. Diese Hürde ist im Fall von Andreas Daniels deutlich überschritten. Addiert man sein jahreslanges ehrenamtliches Engagement, ermittelt man die Zahl 153. Das heißt insgesamt 153 Jahre, in de- nen sich Daniels ehrenamtlich in den verschiedensten Sparten der Gesell- schaft einsetzt. Sein längstes und be- kanntes Engagement ist vermutlich das Amt des Ortsbürgermeisters. Seit dem 17.08.1994 ist Andreas Dani- els Ortsbürgermeister der Gemeinde Uersfeld, im zweitgrößten Ort der Ver- bandsgemeinde Kelberg. Mindestens genauso lange ist er Vorsitzender des Friedhofsverbandes Uersfeld. Auch im Bereich Tourismus und Brauchtum ist er besonders aktiv. So ist er Vertre- ter der Ortsgemeinde Uersfeld in der Touristik GmbH Oberes Elztal seit de- ren Gründung 2009, sowie Mitglied im Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Uersfeld seit 1997 und im Brauchtums- verein seit 2002. In der Touristik GmbH Oberes Elztal arbeiten die Ortsgemein- den und der Center Parc Eifel seit 10 Jahren eng und erfolgreich bei der Ent- wicklung des Tourismus zusammen. Neben dem Tourismus ist auch der Forst ein weiteres Steckenpferd von Andreas Daniels – hier ist er seit 1996 Jagdvorsteher der Gemeinde Uersfeld und seit 1995 stellvertretender Vorsit- zender der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Kelberg. Hierbei haben sich 35 Gemeinden aus drei Verbandsgemein- den zur forstlichen Zusammenarbeit in einer Genossenschaft zusammen geschlossen. Mit seinen Funktionen in der Forstbetriebsgemeinschaft Kelberg und in der Touristik GmbH Oberes Elz- tal ist er in gleich zwei Organisationen tätig, in denen die interkommunale Zu- sammenarbeit im Vordergrund steht. „Andreas Daniels ist ein Vorbild. Er zeigt wie wichtig es ist, das gesell- schaftliche Miteinander aktiv zu ge- stalten, dass man genau hinsieht, wo Einsatz nötig ist, und zeitgleich Verant- wortung übernimmt“, beglückwünschte Landrat Thiel Daniels im Beisein des Ortsgemeinderats Uersfeld und von Verbandsbürgermeister Johannes Saxler. Im Auftrag von Ministerpräsidentin Malu Dreyer überreichte Landrat Heinz-Peter Thiel vergange- ne Woche im Nostalgikum in Uersfeld die Ehrennadel an Andreas Daniels, Foto: Werner Herzig, Höchstberg Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Mohammad Kher Alyouness Geburtsdatum: 20.06.1994 Geburtsort: Qunattra/Arabische Republik Syrien letzte bekannte Anschrift: Rosenweg 11, 54552 Demerath Datum des Schreibens: 24.09.2020 Aktenzeichen: 4-31200-075-0014 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 24.09.2020 Im Auftrag gez.: Schmitt

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