KW42 2020

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Corona-Soforthilfeprogramm des Landkreises Vulkaneifel Erste finanzielle Zuwendungen bewilligt Dem Aufruf der Kreisverwaltung Vulkaneifel, gerichtet an alle gemeinnüt- zigen Vereine und Kulturschaffenden im Landkreis, eine finanzielle Zuwendung für Einnahmeverluste aufgrund abgesag- ter Veranstaltungen im Zuge der Corona- Pandemie zu erhalten, sind viele Verant- wortliche von Vereinen und kulturellen Organisationen gefolgt. Schon bereits zwei Wochen nach Pres- seaufruf, lagen der Kreisverwaltung Vulkaneifel zahlreiche Anträge vor, die nun gemeinsam mit den Mitgliedern des Kreisvorstandes, bestehend aus Landrat Heinz-Peter Thiel und den drei Kreis- beigeordneten Alois Manstein, Frank Baumhardt, Christoph Bröhl sowie Büroleiter Heinz-Peter Hoffmann und Johannes Grohsmann von der Kreisver- waltung Vulkaneifel ausgewertet und ent- schieden wurden. 23 Anträge wurden bewilligt Das Ergebnis: 23 Anträge von Sport- vereinen, Theatervereinen, freiwilligen Feuerwehren, Jugendvereinen und Mu- sikvereinen aus dem gesamten Landkreis Vulkaneifel sind positiv entschieden wor- den – eine Förderung von über 30.000 Euro soll fließen. Jetzt heißt es das Geld schnellstmöglich auszuzahlen, damit die Verantwortlichen und Antragssteller die versprochene finanzielle Zuwendung erhalten und damit ihren Vereinen oder Organisation auch für die nächste Zeit zukunftssicher aufstellen zu können. „Wir sind froh, dass wir schnell und un- bürokratisch denjenigen unter die Arme greifen können, die wegen der wirtschaft- lichen Auswirkungen der Corona-Pan- demie in existenzbedrohende Situation geraten sind“, so Landrat Heinz-Peter Thiel und ergänzt: „Wir erwarten jedoch noch mehr Anträge. Im Hinblick auf die aktuelle Lage und die prognostizierte Entwicklung kann es sein, dass sich in naher Zukunft mehr Vereine in einer Not- lage befinden als noch vor vier Wochen. Gerade gemeinnützige Vereine sind auf Einnahmen durch Veranstaltungen an- gewiesen“, so Thiel weiter. Diese würden nun wegfallen, Mietkosten, Rechnungen für Strom und Wasser und andere Aus- gaben dagegen bleiben. Antragstellung weiterhin möglich Antragsberechtigt sind alle gemeinnüt- zigen Vereine und Kulturschaffende, die pandemiebedingt auf Einnahmen verzich- ten müssen, bzw. auch aufgrund corona- bedingter Absagen von Veranstaltungen und Projekten ebenfalls Einnahmeaus- fälle verzeichnen mussten. Gefördert werden bis zu 50 % der nachgewiesenen Netto-Kosten bzw. Netto-Einnahmeaus- fälle bis zu einer Förderhöhe von maximal 1.500 Euro pro antragstellendem gemein- nützigen Verein oder Kulturschaffenden. Auf die Gewährung der Leistungen aus dem „Corona-Soforthilfeprogramm des Landkreises Vulkaneifel für gemeinnützi- ge Vereine und Kulturschaffende“ besteht kein Rechtsanspruch. Kontakt und Antragsmöglichkeit Das Online-Antragungsformular zum Corona-Soforthilfeprogramm ist auf der Internetseite des Landkreises ab- rufbar. Außerdem kann dies telefo- nisch bei unserem Ansprechpartner Johannes Grohsmann (Tel.: 06592/933- 289) angefordert werden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit den bei- zufügenden Unterlagen per Mail an johan- nes.grohsmann@vulkaneifel.de oder per Post an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun. Für weitere Rückfragen (Tel: 06592/933-289) steht Ihnen unser Ansprechpartner Johannes Grohsmann gerne zur Verfügung. Kuratorium zur Entscheidung über die Anträge aus demCorona-Soforthilfeprogramm des Landkrei- ses Vulkaneifel: (v.l.n.r.) Johannes Grohsmann, Büroleiter Heinz-Peter Hoffmann, Landrat Heinz- Peter Thiel, 2. Kreisbeigeordneter Frank Baumhardt und 1. Kreisbeigeordneter Alois Manstein

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