KW42 2020
Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Veränderungen in den Reihen der Organisatorischen Leiter Landrat Heinz-Peter Thiel ernannte vor einigen Tagen Christian Schneider aus Boxberg zum Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL). Der Bereit- schaftsleiter im DRK-Ortsverein Daun wird damit auch Ehrenbeamter auf Zeit. „Ich freue mich sehr darüber, dass wir jetzt jemanden mit Ihrer Erfahrung und Qualifikation auch aus dem östlichen Teil des Vulkaneifelkreises mit in unserem Team haben. Im Falle von Großeinsätzen haben Sie eine sehr wichtige und verant- wortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, dafür danke ich Ihnen“, so Landrat Thiel bei der Ernennung. Nach dem Amtseid händigte der Landrat die Ernennungsurkunde aus und zeigte sich überzeugt, dass sich die Bevölke- rung auch bei Großschadensereignissen auf die Kompetenz des Leitungsteams verlassen kann. Der Boxberger ist einer von neun Organisatorischen Leitern im Landkreis Vulkaneifel. Der Organisato- rische Leiter Rettungsdienst bildet zu- sammen mit dem Leitenden Notarzt die Einsatzleitung Rettungsdienst und trägt im Einsatzfall die medizinische und or- ganisatorische Gesamtverantwortung. Beim Zusammenwirken von Rettungs- dienst und Einheiten des Brandschutzes wird die Einsatzleitung Rettungsdienst Bestandteil der Technischen Einsatzlei- tung (TEL). Bei Großschadensereignissen ist es das vorrangige Ziel, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. „Dazu muss schnell und kompetent die medi- zinische Lage eingeschätzt und umge- hend Schlüsse daraus gezogen werden. Beispielsweise müssen Rettungswagen und Notärzte in ausreichender Zahl or- ganisiert werden, Behandlungsplätze festgelegt oder auch ein Hubschrauber- landeplatz für den Rettungshubschrau- ber gefunden werden“, erläuterte Kreis- feuerwehrinspekteur Harald Schmitz. Zeitgleich nahm Landrat Heinz-Peter Thiel die Entpflichtung von drei erfahre - nen Organisatorischen Leitern vor. Nach dem Brand- und Katastrophenschutzge- setz Rheinland-Pfalz ist mit Erreichen des 63. Lebensjahres die Entpflichtung aus dem Dienst des Organisatorischen Leiters vorzunehmen. In diesem Zuge musste sich Landrat Heinz-Peter Thiel von Udo Horn, Dieter Krämer und Hans-Gerd Otten verab- schieden. Alle drei waren seit Juni 1997 als Organisatorische Leiter im Landkreis Vulkaneifel tätig. Als langjährige, erfah- rene OrgL und Mitglieder des Rettungs- dienstes können sie somit auf das ein oder andere größere Schadensereignis zurückblicken – leider auch an Ereignis- se, an die man nicht besonders gerne zurückdenkt. Dennoch blieb besonders der Chlorgasunfall mit 22 Verletzten im Schwimmbad des Center-Parcs in Gun- derath, ein Hotelbrand in Daun oder ein Zugunglück in Hohenfels-Essingen in Erinnerung. „Stetiges Engagement, un- ermüdliche Einsatzbereitschaft – auch bei Tag und Nacht, dass zeichnet Ihre Arbeit aus. Als Koordinator, Leiter der medizinischen Einsatzkräfte und Bin- deglied zwischen dem Sanitätsdienst und der örtlichen Einsatzleitung sind die Organisatorischen Leiter unabdingbar. Vielen Dank für Ihre wichtige Arbeit, ganz im Sinne des Ehrenamtes und damit al- ler Vulkaneifelerinnen und Vulkaneifler!“, verabschiedete Landrat Thiel die drei gestandenen Ehrenamtler, im Beisein der Geschäftsführerin des DRK-Kreis- verbandes Vulkaneifel, Diana Peters, Kreisfeuerwehrinspekteur Harald Schmitz sowie dem Sprecher der Organisatorischen Leiter im Landkreis Vulkaneifel, Günther Lorig. Geistlichen Beistand leistete Pfarrer An- dreas Paul, der im gleichen Zuge die Einsegnung der neuen Katastrophen- schutzfahrzeuge und der Technischen Einsatzleitung vornahm. Gruppenfoto des neugeingeführten OrgL Christian Schneider sowie der verabschiedeten OrgL Udo Horn, Dieter Krämer, Hans-Gerd Otten gemeinsam mit Pfarrer Andreas Paul, Sprecher der OrgL Günther Lorig, Landrat Heinz-Peter Thiel und KFI Harald Schmitz Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Birresborn (Amtsgericht Daun): Blatt 2184: Flur 34 Nr. 28 - Landwirtschaftsfläche, Waldfläche – Im gefallenen Berg – 6.086 qm 2. Grundbuch von Kerschenbach (Amtsgericht Prüm): Blatt 224: Flur 3 Nr. 109/2 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Ormonter Straße 4 – 12.447 qm 3. Grundbuch von Densborn (Amtsgericht Daun): Blatt 1264: Flur 21 Nr. 89 – Landwirtschaftsfläche, Auf den Steinen – 6.228 qm Grundbuch von Zendscheid (Amtsgericht Prüm): Blatt 203: Flur 4 Nr. 93 – Landwirtschaftsfläche – Auf der Eeisenkaul – 3.289 qm Flur 4.Nr. 94 – Landwirtschaftsfläche, Auf der Eisenkaul – 1.973 qm Flur 4 Nr. 95 – Landwirtschaftsfläche, Auf der Eisenkaul – 1.684 qm Flur 4 Nr. 176 – Landwirtschaftsfläche, Im Boden – 1.923 qm Grundbuch von Usch (Amtsgericht Prüm) Blatt 214 Flur 6 Nr. 3 – Landwirtschaftsfläche, Aufm Kichenfeld – 8.723 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
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