KW43 2020

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Einziehungsanordnung Kreisstraße Nr. 23 (K 23) im Landkreis Vulkaneifel Einziehung einer Teilstrecke der K 23 vom Kreuzungsbereich K 23/K 24 bis zur Landesstraße (L 16) bei Immerath Die K 23 hat auf einer Teilstrecke in der Gemarkung Immerath, Landkreis Vulkaneifel, nicht die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße. Dieser Straßenabschnitt verliert daher die Eigenschaft einer Kreisstraße und wird auf der Grundlage von § 37 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz – LStrG – vom 01.08.1977 in der z. Zt. gültigen Fassung, mit Ablauf des 30. November 2020 eingezogen. Die einzuziehende Strecke beginnt mit Station 0,000 (Kreuzungsbereich K 23/K 24 bei Immerath – Netzknoten 5807 041) und endet mit Station 0,371 (Kreuzungsbereich L 16/K 23 – Netzknoten 5807 039). Die einzuziehende Strecke hat eine Länge von 0,371 km. Dieser Anordnung liegt ein Übersichtsplan (M = 1 : 5.000) zugrunde, der bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel - Außenstelle Freiherr-vom-Stein-Straße 15 a, 54550 Daun, Zimmer: 214 - eingesehen werden kann. Nachrichtlich: Infolge der Einziehung der Teilstrecke der K 23 (s. oben) wird der verbleibende Abschnitt der K 23 von Station 0,000 (Kreuzungsbereich B 421/K 23 - Netzknoten 5807 027) bis zur Station 0,590 (Kreuzungsbereich K 23/K 24 - Netzknoten 5807 041) zur Teilstrecke der K 24 umnummeriert. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur 1 an: kv-daun@poststelle.rlp.de erhoben werden. 1 vgl. Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/214 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257, S. 73). 54550 Daun,12.Oktober 2020 gez. Heinz-Peter Thiel (Landrat) Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrats des Landkreises Vulkaneifel am 29. November 2020 Gemäß§§62Abs. 5, 58, 24Abs. 3desKommunalwahlgesetzes (KWG) inVerbindungmit §§70, 30Abs. 1der Kommunalwahlordnung (KWO) in den z. Zt. gültigen Fassungen gebe ich bekannt, dass der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung vom 16. Oktober 2020 nach §§ 58, 8 Abs. 2 Nr. 1, 23 KWG, §§ 70, 29 KWO folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrats des Landkreises Vulkaneifel am 29. November 2020 zugelassen hat: Wahlvorschlag 1 Kennwort: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Bewerber: Gieseking, Julia Geschlecht: weiblich Geburtsjahr: 1974 Staatsangehörigkeit: Deutsch Beruf oder Stand: Architektin Straße, Hausnummer: Warthweg 8 Wohnort: 54550 Daun Wahlvorschlag 2 Kennwort: Thiel Bewerber: Thiel, Heinz-Peter Geschlecht: männlich Geburtsjahr: 1962 Staatsangehörigkeit: Deutsch Beruf oder Stand: Landrat Straße, Hausnummer: Burgring 8 Wohnort: 54570 Mürlenbach 54550 Daun, den 16. Oktober 2020 gez. Alois Manstein, 1. Kreisbeigeordneter (zugleich als Kreiswahlleiter) Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Rengen (Amtsgericht Daun): Blatt 568: Flur 12 Nr. 9/1 – Waldfläche, Am Kirchberg – 9.969 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin - teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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