KW43 2020
Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Zentrales, Finanzen und Kultur Mainzer Straße 25 54550 Daun Ihr Ansprechpartner: Patrick Schauster Telefon: 06592/933-246 Mail: mark.hallfell @vulkaneifel.de www.vulkaneifel.de Die Kreisverwaltung Vulkaneifel sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung einen Büro-/Verwaltungsangestellten (m/w/d) im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Vollzeitbeschäftigungsverhältnisses. Eine Bewerbung hierauf ist möglich, wenn mindestens 50 % der regulären Arbeits - zeit einer Vollzeitkraft (derzeit 19,50 Stunden je Woche) erbracht werden können. Die Bereitschaft der Begleitung von Abend- und Wochenendveranstaltungen ist Einstellungsvoraussetzung. Eine Verlängerung oder eine Entfristung des Beschäfti - gungsverhältnisses ist bei entsprechender Bewährung nicht ausgeschlossen. Zum Ihrem Aufgabenbereich gehört insbesondere • Sekretariatstätigkeiten für die Abteilung • Betreuung und Koordinierung von Sitzungs- und Veranstaltungsabläufen • Administrative Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen und Sitzungen • Unterstützende Mitwirkung bei sonstigen Tätigkeiten im Bereich der unteren Naturschutzbehörde Sie erfüllen das Anforderungsprofil bei • erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, möglichst in der Fachrichtung Kommunalverwaltung oder in einer vergleichbaren kaufmännischen Ausbildung • gute EDV-Kenntnisse (u.a. MS-Office-Programme) • Bereitschaft, sich weiter zu qualifizieren • Entscheidungs-, Umsetzungs-, und Durchsetzungsfähigkeit • Selbstständiges- und eigenverantwortliches Arbeiten • gute Kommunikationsfähigkeit • Teamfähigkeit • Führerschein Klasse B Wir bieten Ihnen • eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team • eine leistungsgerechte Vergütung nach der Entgeltordnung des Öffentlichen Dienstes (bis EG 5 TVöD) • 30 Tage Jahresurlaub und eine zusätzliche Altersvorsorge • Vielfältige Angebote als familienfreundlicher Arbeitgeber (u.a. flexible Arbeitszeiten, feste Wochenarbeitszeiten mit der Möglichkeit zum Zeitausgleich) • Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung • ein gutes Betriebsklima, u.a. durch gemeinsame Betriebsausflüge und Veranstaltungen Ihre Bewerbung erwarten wir bis zum 15.11.2020. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Landes - gleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in elektronischer Form, zusammengefasst zu einem Dokument im pdf-Format, an die nebenstehende Mailadresse. Bitte reichen Sie keine (Original-) Unterlagen in Papierform oder Bewerbungsmappen etc. ein, da diese aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: BRENK, Marcin Geburtsdatum: 02.11.1987 Geburtsort: Krotoszyn letzte bekannte Anschrift: Kölner Straße 59, 54584 Jünkerath Datum des Schreibens: 06.10.2020 Aktenzeichen: 1 - 12332 Einsichtnahme in Dokument bei Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 018). Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 16.10.2020 gez. Härtel
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