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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Am Sonntag, dem 29. November 2020, werden die Wahl der Landrätin / des Landrats des Landkreises Vulkaneifel und die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Daun durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr. I. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat. Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden. II. Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis Freitag, den 27. November 2020, 18 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutba- ren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben. III. Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem 13. Dezember 2020, von 8 bis 18 Uhr, eine Stichwahl statt. IV. Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Kreiserwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 04. November 2020 Alois Manstein, 1. Kreisbeigeordneter (zugleich als Kreiswahlleiter) BEKANNTMACHUNG ZUR WAHL DER LANDRÄTIN / DES LANDRATS DES LANDKREISES VULKANEIFEL UND ZUR WAHL DES BÜRGERMEISTERS DER VERBANDSGEMEINDE DAUN Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: RAGEB ALAGA, Mohamed Amer Geburtsdatum: 21.08.1971 in Aleppo / Syrien letzte bekannte Anschrift: TR- Istanbul od. Adana / Türkei Anzahl der Schreiben: 1 Datum des Schreibens: 06.11.2020 Aktenzeichen: 5-34101-10-2530 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 06.11.2020 Im Auftrag: gez. Schmitz – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle –

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