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Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntachung Die Firma Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG hat mit Schreiben vom 08.05.2020 die Durchführung eines Raumord- nungsverfahrens nach § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Landesplanungsgesetz (LPlG)für die geplante Erweiterung des Kalkabbaus „Merbüsch IV Süd“ beantragt. Antragsgegenstand ist die Erweiterung des genehmigten Kalksteinbruches „Merbüsch IV“ auf der restlichen Teilfläche des Grundstückes in der Gemarkung Leudersdorf, Flur 18, Flurstück 39/1, „Auf den Bänken“, „Merbüsch IV-Süd“. Das Raumordnungsverfahren wurde mit folgendem Ergebnis abgeschlossen. Unter der Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 3 Abs. 2 Raumordnungs - gesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROPl Region Trier ergebenen Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht nach § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) folgender Raumordnerischer Entscheid: Die von der der Firma Portlandzementwerke WOTAN H. Schneider KG, 54579 Üxheim, geplante Erweiterung des Kalkabbaus „Merbüsch IV“ durch den Abbauabschnitt “Merbüsch IV-Süd“(ca. 10 ha) stimmt mit den Erfordernissen der Raumordnung überein, wenn die nachfolgenden Maßgaben berücksichtigt werden: Maßgaben: 1. Die Ergebnisse der für das Raumordnungsverfahren erstellten Unterlagen zur Umweltverträglichkeit der geplanten Kalkstein- abbauerweiterung (insbesondere landespflegerischer Beitrag und Untersuchung der Auswirkungen auf die Avifauna hinsichtlich der Thematik Natura 2000) sind im nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren zu berücksichtigen und zu vertiefen. Es wird in diesem Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und der Vollzug der §§ 5 ff. Landespflege - gesetz ist sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist ein den gesetzlichen Erfordernissen entsprechender detaillierter landespflegerischer Begleitplan zu erstellen und es sind die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen. Hierbei ist sicherzustellen, dass nach dem erfolgten Kalkabbau im Abschnitt „Merbüsch IV –Süd“ entsprechend – d.h. auch auf dem dann tieferen Geländeniveau – die Vorgaben der Biotopsystemplanung so weit wie möglich umgesetzt werden (Entwick- lung von Trocken- und Magerbiotopen etc.). Bezüglich näherer Einzelheiten wird auf die Stellungnahmen der Unteren Natur- schutzbehörde im Raumordnungsverfahren verwiesen. Die Erstellung der notwendigen landespflegerischen Unterlagen für das immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung hat daher in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zu erfolgen. 2. Im immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren ist abschließend zu klären, welche Maßnahmen im Einzelnen geboten sind, um die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu minimieren und negative Auswirkungen auf den Fremdenverkehr und die Erholungsfunktion zu vermeiden. 3. Die abschließende Behandlung der wasserrechtlichen Belange erfolgt im immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren. Nach jetzigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass sich der Abbau im Bereich „Merbüsch IV Süd“ außerhalb des Absen- kungstrichters der Brunnen „ Kerpen I“, und Kerpen II“ vollziehen dürfte. Insoweit ist eine frühzeitige Abstimmung mit der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Abfallwirtschaft Trier, dem Landesamt für Geologie und Bergbau und dem Zweckverband Wasserversorgung Eifel geboten, deren im Raumordnungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen zu beachten sind. Insbesondere Schutzmaßnahmen für das Grundwasser, wie • Beschränkung des Gesteinsabbaus auf die wasserungsgesättigte Bodenzone oberhalb der Grundwasseroberfläche • Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zur Grundwasseroberfläche von mindestens 5 m • Verbesserung des Grundwasserschutzes nach erfolgtem Abbau durch Aufbringung einer schützenden Deckschicht aus bindigem Material der Güte „LAGA Z0“ auf der Abbausohle • Abstellung der Baumaschinen und Fahrzeuge auf hierfür vorgesehenen Flächen mit bindigen Deckschichten über den verkarsteten Kalksteinschichten zur Verhinderung potentieller Einträge wassergefährdender Betriebsmittel in den Untergrund • ist eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen und sind in den Planungen zu berücksichtigen. • Die zukünftige Wasserschutzzone III A, in der die Erweiterungsfläche „Merbüsch IV-Süd“ liegt, schließt einen Rohstoffabbau unter wasserwirtschaftlichen Randbedingungen somit nicht aus. 4. Der für den Abbau in Anspruch zu nehmende Wald ist abschnittsweise je nach Abbaufortschritt zu roden. Bezüglich der zu rodenden Flächen ist für alle Waldinanspruchnahmen ein waldgerechter Ausgleich festzulegen. Von der Forstverwaltung werden als waldgerechter Ausgleich externe Ersatzaufforstungen präferiert. Vor Erstellung der immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen ist in engem Kontakt mit der Forstverwaltung hier ein waldgerechter Ausgleich vorzunehmen. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 11. November 2020 gez. Sonja Ewertz (Abteilungsleitung) Die Aufgaben der Abfallwirtschaft im Landkreis Vulkaneifel hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T) übernom- men. Bei allen Fragen rund ums Thema Abfall (Abfall-Fibel, Müllabfuhrtermine, Änderung persönlicher Daten oder der Haushalts- größe etc.) hilft das Abfall-Telefon des ART in Trier weiter. Kontakt: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.), Löwenbrückener Straße 13/14, 54290 Trier, E-Mail: abfall-telefon@art-trier.de , Tel.: 0651 9491414. A.R.T.-ABFALL-TELEFON TRIER

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