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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Bekanntmachung Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Gemarkung Mannebach, (WEA 1) Flur 18, Flurstücke 4, 18, 31/5, (WEA 2) Flur 20, Flurstück 19/1, (WEA 3) Flur 17, Flurstück 2/7, (WEA 4) Flur 18, Flurstück 7, (WEA 5) Flur 17, Flurstück 12/4 und (WEA 6) Flur 12, Flurstück 8/7 Offenlegung des Antrages und der Unterlagen sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung Die Fa. PROKON Regenerative Energien eG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, hat die Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen in der Gemarkung Mannebach, Flur 18, Flurstücke 4, 18, 31/5, Flur 20, Flurstück 19/1,Flur 17, Flurstück 2/7, Flur 18, Flurstück 7, Flur 17, Flurstück 12/4 und Flur 12, Flurstück 8/7, nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz beantragt. Die sechs Windkraftanlagen sollen als Windpark errichtet und betrieben werden. Die Standorte der WEA 1, 3, 4 und 5 befinden sich im Wald und die Standorte der WEA 2 und 6 liegen im Offenland. Es ist beabsichtigt 5 Windenergieanlagen (WEA 1,2,3,5,6) des Typs GE 5.5 -158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, einem Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) und einer Nennleistung von 5,5 MW, und die Windenergieanlage (WEA 4 ) des Typs GE 3,6 – 137, mit einer Nabenhöhe von 110 m, Rotor - durchmesser von 110 m (Gesamthöhe 178,5 m) mit einer Nennleistung von 3,6 MW in der Gemarkung Mannebach zu errichten und zu betreiben. Die Inbetriebnahme ist vom Antragsteller für den Oktober 2022 geplant. Der Antrag, die Antragsunterlagen und die Umweltverträglichkeitsprüfung liegen gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutz - gesetz (BImSchG), § 10 der 9.BImSchV und § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Zeit vom 18.12.2020 bis 15.01.2021 während der Öffnungszeiten bei der • Kreisverwaltung Vulkaneifel, 54550 Daun, Mainzer Straße 25, Zimmer 309 (Herr Dieter Hein, 06592/933-323), und der • Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, 53539 Kelberg, Dauner Straße 22, Zimmer 214, (Herr Oliver Schwarz, Tel.: 02692/872-24), öffentlich aus • und sind auf der Internetseite - www.vulkaneifel.de/downloads/WKA_Mannebach.zip , Passwort: WKA_Mannebach2020, abrufbar, Dateigröße: 555 MB Jeder, dessen Belange durch die Errichtung der sechs Windenergieanlagen berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun oder der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg in Kelberg Einwendungen vorbringen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Auf Verlangen des Einwenders können dessen Name und Anschrift un - kenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Der Erörterungstermin wird nach Auswertung der Einwendungen gesondert terminiert und vorher öffentlich bekanntgemacht. In diesem Erörterungstermin kann auch bei Ausbleiben eines Beteiligten ohne diesen verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 03.12.2020 gez. Sonja Ewertz, Abteilungsleitung Abteilung Bauen, Schulen u. ÖPNV (Untere Immissionsschutzbehörde) Bekanntmachung Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Retterath, (WEA 2) Flur 13, Flurstück 691/224, (WEA 3) Flur 13, Flurstück 691/225 , (WEA 4) Flur 13, Flurstück 218/4 und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath, (WEA 1) Flur 5, Flurstück 5/1; Offenlegung des Antrages und der Unterlagen sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung) Die Fa. PROKON Regenerative Energien eG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen in der Gemarkung Retterath, Flur 13, Flurstück 691/224, Flur 13, Flurstück 691/225 , Flur 13, Flurstück 218/4 und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath , Flur 5, Flurstück 5/1;nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz beantragt. Die vier Windkraftanlagen sollen als Windpark im Wald errichtet werden. Es ist beabsichtigt 3 Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 -158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, einem Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) und einer Nennleistung von 5,5 MW, in der Gemarkung Retterath und eine Windenergieanlage des Typs GE 5.5 -158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, einem Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) und einer Nennleistung von 5,5 MW, in der Gemar - kung Kolverath zu errichten und zu betreiben. Die Inbetriebnahme ist vom Antragsteller für den Oktober 2022 geplant. Der Antrag, die Antragsunterlagen und die Umweltverträglichkeitsprüfung liegen gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutz - gesetz (BImSchG), § 10 der 9.BImSchV und § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Zeit vom 18.12.2020 bis 15.01.2021 während der Öffnungszeiten bei der • Kreisverwaltung Vulkaneifel, 54550 Daun, Mainzer Straße 25, Zimmer 309 (Herr Dieter Hein, 06592/933-323), und der • Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, 53539 Kelberg, Dauner Straße 22, Zimmer 214, (Herr Oliver Schwarz, Tel.: 02692/872-24), öffentlich aus • und sind auf der Internetseite - www.vulkaneifel.de/downloads/WKA_Retterath-Kolverath.zip , Passwort: WKA_Rette- rath-Kolverath2020, abrufbar. Dateigröße: 255 MB
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