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Seite 10 LANDKREIS VULKANEIFEL Die nachfolgende Gebühr umfasst: - die Bereitstellung der festen Abfallbehälter und Vorhaltung der gesamten Abfallentsorgungseinrichtung, - die 13-malige Entleerung der Behälter für Restabfall, die Verwertung oder Beseitigung und den Transport der Abfälle. Abfallbehälter Volumen Grundgebühr für Abfallbehälter Gestellung und 13 Entleerungen pro Jahr Leistungsgebühr je Zusatzentleerung (bis maximal 39 Zusatzentleerungen für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für jeden weiteren Abfallbehälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für jeden weiteren Abfallbehälter pro Ladestelle 770 l 502,52 € 417,96 € 38,96 € 32,79 € 1.100 l 655,30 € 565,88 € 47,41 € 41,04 € 3.000 l 1.646,15 € 1.498,95 € 101,70 € 91,92 € 5.000 l 2.632,97 € 2.453,32 € 152,82 € 141,85 € 10. § 13 Gebühren bei der Anlieferung zu den Abfallentsorgungsanlagen § 13 erhält folgende neue Fassung: Für mineralische Reststoffe im Bringsystem, die im Entsorgungs- und Verwertungszentrum in Rittersdorf beseitigt bzw. depo - niebautechnisch verwertet werden: Abfälle zur Ablagerung auf Deponien (Deponieklasse DK0) Nr. 1 Böden und Sande oder andere mineralische Stoffe mit ähnlichen deponietechnischen Eigenschaften Nicht gefährliche Abfälle 24,19 €/Mg 43,54 €/lose m³* Nr. 2 Bauschutt oder andere Stoffe mit ähnlichen deponietechnischen Eigenschaften Nicht gefährliche Abfälle 26,52 €/Mg 42,44 €/lose m³* *Kann eine Verwiegung nicht erfolgen, z. B. wegen Ausfalls der Waage, erfolgt die Berechnung nach tatsächlichem Ab - fallvolumen, aufgerundet auf volle m³. Fünfter Abschnitt Sonderregelungen Landkreis Vulkaneifel 11. § 14 Gebührensätze 11.1 § 14 Absatz 1 b) erhält folgende neue Fassung: Die Jahresgrundgebühr für die Leistungen nach Absatz 1 a) beträgt bei Benutzung eines Abfallbehälters für Restabfall und eines Abfallbehälters für Papier, Pappe und Karton (PPK): 80 l Abfallbehälter = 121,29 € 120 l Abfallbehälter = 165,81 € 240 l Abfallbehälter = 273,89 € 770 l Abfallbehälter = 1.089,96 € 1.100 l Abfallbehälter = 1.412,11 € 3.000 l Abfallbehälter = 3.524,13 € 5.000 l Abfallbehälter = 5.433,25 € 11.2 § 14 Absatz 3 erhält folgende neue Fassung: Gebühren für amtliche Abfallsäcke für Restabfall und amtliche Papiersäcke g) Gebühr für Abfallsack für Restabfall = 8,00 € h) Gebühr für Abfallsack für Papier = 1,80 € Bei Nichtbenutzung erfolgen keine Rücknahme und keine Gebührenerstattung. 11.3 In § 14 wird folgender neuer Absatz 11 eingefügt: Gebühren bei Nutzung von Abfallbehältern für Abfälle zur Beseitigung im Sinne von § 5 Absatz 1 c) i.V.m. § 13 Absatz 3 Abfallsatzung Für die Überlassung von Abfallbehältern für Bioabfälle wird eine Jahresgebühr wie folgt erhoben: 120 l Abfallbehälter = 111,25 € Die Jahresgebühr umfasst die Bereitstellung und zweiwöchentliche Entleerung der Abfallbehälter innerhalb eines Kalenderjah - res sowie die Verwertung und den Transport der Abfälle. 11.4 In § 14 werden die bisherigen Absätze 11 und 12 zu Absätzen 12 und 13. ARTIKEL 2 Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft. 54290 Trier, den 15.09.2020 Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier Löwenbrückener Str. 13/14, 54290 Trier Der Verbandsvorsteher, Gregor Eibes, Landrat
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