KW51
Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Weitere Betriebe in der Modellregion Vulkaneifel erfolgreich nach „Reisen für Alle“ zertifiziert In diesem Jahr haben weitere Betriebe aus der Modellregion Vulkaneifel ihre barrierefreien Umbaumaßnamen erfolg - reich abgeschlossen oder ließen sich nach „Reisen für Alle“ überprüfen. Aus dem Förderprogramm „Tourismus für Alle“ wurden auch für Betriebe aus der Modellregion Vulkaneifel von der Inves- titions- und Strukturbank Rheinland- Pfalz Fördermittel zur Verbesserung des barrierefreien touristischen Angebotes bereitgestellt. Folgende Betriebe und Ausflugsziele er - gänzen jetzt das barrierefrei zertifizier - te Angebot im Natur- und UNNESCO Geopark Vulkaneifel: Gasthof Weiler in Bettenfeld, Wohnmobilpark Vulkaneifel in Schalkenmehren, Landschaftsthera - peutischer Park am Römerkessel Bad Bertrich, Laurentiusbad und Kurpark in Daun. Die Zertifizierung nach „Reisen für Alle“ ist ein deutschlandweit einheitliches Zer- tifizierungssystem, das die Bedürfnisse von Gästen mit Handicaps berücksichtigt und Informationen hierzu in einer einheit - lichen Datenbank zur Verfügung stellt. Somit können Gäste mit Handicaps von daheim aus einschätzen, welche Mög - lichkeiten sie vor Ort haben und mit wel - chen Einschränkungen sie eventuell zu rechnen haben. Sie können Ihren Urlaub sicher planen und Ihren Aufenthalt in der Vulkaneifel genießen. Passgenaue Infor- mationen zu dem gesamten Angebot an barrierefreien Urlaubsmöglichkeiten in der Vulkaneifel und der Eifel insgesamt hält die Eifel Tourismus GmbH auf der neuen Webseite www.eifel-barrierefrei bereit. Wenn Umbau- oder Renovierungsmaß - nahmen geplant sind, können sich die Inhaber von Ferienwohnungen, Ho - tels oder Campingplätzen gerne an die Geschäftsstelle des Natur- und UNESCO Global Geoparks Vulkaneifel wenden, telefonisch unter 06592-933-449 oder per e-mail an janet.serwaty@vulkaneifel.de . Das Veterinäramt informiert: Informationsschreiben der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz vom 02.12.2020 Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz informiert Halter von Bienen und Hummeln Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz (TSK) erhebt ab 2021 wieder Beiträge für Bienen- und Hummelvölker Leider mussten von der TSK in den ver - gangenen Jahren sehr viele Zahlungen für Entschädigungen bei Seuchenaus - brüchen der amerikanischen Faulbrut geleistet werden. Das hat dazu geführt, dass die Rücklage der Bienenkasse in- nerhalb der Tierseuchenkasse immer weiter abgeschmolzen ist. Es ist daher zur Aufrechterhaltung der Funktion der Tierseuchenkasse als Pflichtkasse für Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- sowie Schweinehalter und Imker unerlässlich geworden, wieder Beiträge für Bienen- und Hummelvölker zu erhe - ben. Die TSK bemüht sich, die Beiträge für den einzelnen Imker so gering wie möglich zu halten. Nach derzeitigen Berechnungen kann von einem von der Völkerzahl unabhän - gigen Jahresbeitrag pro Imker von 10,00 EUR ausgegangen werden. Dies ent- spricht auch dem derzeitigen Mindestbei - trag für alle Tierhalter. Der Beitrag dient zur Deckung der Verwaltungskosten und zum Erhalt und Aufbau der Rücklage. Der Beitrag wird erstmalig im Jahre 2021 erhoben. Alle Bienen- und Hummelhalter sind hier - mit verpflichtend aufgerufen, sich bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu melden. Zuvor sind Sie jedoch ver - pflichtet, falls noch nicht geschehen, die Haltung Ihrer Bienen oder Hummeln bei der zuständigen Veterinärbehörde Ihres Landkreises (hier: Veterinäramt Vulka - neifel) zu melden. Sie erhalten dann eine Registriernummer. Die Registrierung ist nach Bienenseuchenverordnung vorge- schrieben. Zur Meldung bei der TSK ge- nügen die Mitteilung der postzustellfähi - gen Anschrift, der Registriernummer der Bienen- oder Hummelhaltung sowie der Anzahl der gehaltenen Völker. Ein Melde- formular finden Sie auf der Internetseite der TSK unter www.tsk-rlp.de. Wenn Sie sich im Laufe dieses Jahres gemeldet haben, erhalten Sie im Dezem - ber einen Meldebogen mit der Bitte um Mitteilung der Anzahl der eingewinterten Völker zum Stichtag 1. Januar 2021. Die Stichtagsmeldung kann zukünftig auch online erfolgen. Eine Beschreibung zur Nutzung unseres Online-Portals wird dem Schreiben im Dezember beigefügt sein.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz