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Seite 9 LANDKREIS VULKANEIFEL 7.2 § 10 Absatz 3 erhält folgende neue Fassung: Gebühren für amtliche Abfallsäcke für Restabfall und amtliche Papiersäcke c) Gebühr für Abfallsack für Restabfal l = 8,00 € d) Gebühr für Abfallsack für Papier = 1,80 € Bei Nichtbenutzung erfolgen keine Rücknahme und keine Gebührenerstattung. 7.3 § 10 Absatz 8 erhält folgende neue Fassung: Gebühren für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen mit 770 l bis 5.000 l Abfallbehälter im Umleersystem Die nachfolgende Gebühr umfasst: - die Bereitstellung der festen Abfallbehälter und Vorhaltung der gesamten Abfallentsorgungseinrichtung, - die 13-malige Entleerung der Behälter für Restabfall, die Verwertung oder Beseitigung und den Transport der Abfälle. Abfallbehälter Volumen Grundgebühr für Abfallbehälter Gestellung und 13 Entleerungen pro Jahr Leistungsgebühr je Zusatzentleerung (bis maximal 39 Zusatzentleerungen) für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für jeden weiteren Abfallbehälter pro Ladestelle für den ersten Abfallbehälter pro Ladestelle für jeden weiteren Abfallbehälter pro Ladestelle 770 l 532,70 € 493,02 € 31,03 € 28,03 € 1.100 l 733,48 € 689,18 € 39,87 € 36,52 € 3.000 l 2.188,30 € 2.028,87 € 107,16 € 95,19 € 5.000 l 3.409,33 € 3.221,26 € 160,68 € 146,57 € 8. § 11 Gebühren bei der Anlieferung zu den Abfallentsorgungsanlagen § 11 erhält folgende neue Fassung: Für mineralische Reststoffe im Bringsystem, die im Entsorgungs- und Verwertungszentrum in Sehlem beseitigt bzw. deponie - bautechnisch verwertet werden: Nr. 1 Böden und Sande oder andere mineralische Stoffe mit ähnlichen deponietechnischen Eigenschaften Nicht gefährliche Abfälle 25,21 €/Mg 45,38 €/lose m³* Gefährliche Abfälle 45,38 €/Mg 81,68 €/lose m³* Nr. 2 Bauschutt oder andere Stoffe mit ähnlichen deponietechnischen Eigenschaften Nicht gefährliche Abfälle 27,66 €/Mg 44,25 €/lose m³* Gefährliche Abfälle 49,79 €/Mg 79,66 €/lose m³* Nr. 3 Asbesthaltige Abfälle und Abfälle mit künstlichen Mineralfasern Asbesthaltige Abfälle 291,27 €/Mg 436,90 €/lose m³* Dämmmaterialien, die gefährliche Stoffe enthalten 913,33 €/Mg (künstliche Mineralfasern und/oder Asbest) 45,67 €/lose m³* Kleinstmenge (Pkw-Kofferraumladung) 35,00 € *Kann eine Verwiegung nicht erfolgen, z. B. wegen Ausfalls der Waage, erfolgt die Berechnung nach tatsächlichem Abfallvolu - men, aufgerundet auf volle m³. Vierter Abschnitt Sonderregelungen Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 9. § 12 Gebührensätze 9.1 § 12 Absatz 1 b) erhält folgende neue Fassung: Die Jahresgrundgebühr für die Leistungen nach Absatz 1 a) beträgt bei Benutzung eines Abfallbehälters für Restabfall und eines Abfallbehälters für Papier, Pappe und Karton (PPK): 80 l Abfallbehälter = 85,43 € 120 l Abfallbehälter = 112,25 € 240 l Abfallbehälter = 140,01 € 770 l Abfallbehälter = 595,47 € 1.100 l Abfallbehälter = 792,32 € 3.000 l Abfallbehälter = 2.037,71 € 5.000 l Abfallbehälter = 3.318,07 € 9.2 § 12 Absatz 3 erhält folgende neue Fassung: Gebühren für amtliche Abfallsäcke für Restabfall und amtliche Papiersäcke e) Gebühr für Abfallsack für Restabfall= 8,00 € f) Gebühr für Abfallsack für Papier = 1,80 € Bei Nichtbenutzung erfolgen keine Rücknahme und keine Gebührenerstattung. 9.3 § 12 Absatz 8 erhält folgende neue Fassung: Gebühren für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen mit 770 l bis 5.000 l Abfallbehälter im Umleersystem
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