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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Person (Vorname / Name) Geb. Datum Letzte bekannte Anschift Schreiben vom Aktenzeichen Dornis Dirk 04.06.1977 Schackenhof 2 99734 Nordhausen 02.12.2020 5-34101-10-2734 Hohl Alexander 06.03.1984 Krambergsmühle 1 57644 Winkelbach 02.12.2020 5-34101-10-1655 Hollmann Maurice 25.05.1993 Koblenzer Str. 25 56826 Lutzerath 26.11.2020 02.12.2020 5-34101-10-2803/1 und 2803/2 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 23.12.2020 Im Auftrag: gez. Harings Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: BRAUN, Franz-Josef Geburtsdatum: 14.07.1960 letzte bekannte Anschrift: Koblenzer Str. 6b, 54584 Jünkerath Datum des Schreibens: 02.12.2020 Aktenzeichen: 5-34101-10-1728 Einsichtnahme in Dokument bei Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun: (Zimmer 214) Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. Otten Betroffene: KRUMP, Sarah Geburtsdatum: 07.03.1985 letzte bekannte Anschrift: Rochusstraße 29, 53925 Kall Datum des Schreibens: 02.12.2020 Aktenzeichen: 5-34101-10-2121 Einsichtnahme in Dokument bei Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun: (Zimmer 214) Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. Otten Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 08.01.2021 Verwaltung haben wir leider keinerlei Ein- fluss auf die Zuteilung der Impftermine. Dies ist ausschließlich über die zentrale Terminvergabe des Landes möglich!“ Mit dem Erhalt des jeweiligen Impfter- mins wird ein Impf-Aufklärungsbogen zugesendet, der neben Personalausweis zur Impfung mitzubringen ist. Ein Impf- ausweis wird nicht benötigt. Wenn es sich um eine Impfpriorisierung aufgrund des Berufes handelt, wie es beim Personal in der ambulanten und stationären Alten- pflege oder bei Mitarbeitern*innen eines ambulanten Pflegedienstes der Fall ist, ist eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mitzubringen. Ohne Terminbestätigung und Impf- berechtigung ist kein Zutritt möglich. Personen mit Erkältungssymptomen und Fieber ist der Zutritt zum Impfzentrum ebenfalls nicht gestattet. Im gesamten Impfzentrum herrscht Maskenpflicht. Ablauf im Impfzentrum Bei der Ankunft im Impfzentrum wird Fieber gemessen. Danach werden bei der Anmeldung alle notwendigen Doku- mente (Aufklärungsbogen, Personalaus- weis, Bescheinigung des Arbeitsgebers) überprüft. Falls der Aufklärungsbogen nicht mitgebracht wird, wird ein neuer ausgehändigt, der auszufüllen ist. In dem darauffolgenden Beratungsgespräch, welches in Kleingruppen stattfindet, klärt ein Arzt über die Impfung sowie über mögliche Impfrisiken auf. Bei weiteren Rückfragen ist auch ein persönliches Einzelgespräch mit dem Arzt möglich. Danach erfolgt die Impfung. Nach der Impfung wird empfohlen, für eine kurze Beobachtungsphase im Impfzentrum zu bleiben, um sicherzugehen, dass der Impfstoff vertragen wird. Anschließend erfolgt das „Check-Out“ mit der Zuteilung eines zweiten Impftermins. Sollte der Impftermin verpasst wer- den und in Vergessenheit geraten sein, muss ein neuer Termin über die zentrale Terminvergabe des Landes vereinbart werden. Ein spontaner Besuch des Impf- zentrums, beispielsweise am nächsten Tag ist nicht möglich. Alle weiteren Informationen zu den Impfzentren in Rheinland-Pfalz finden Sie auch unter www.corona.rlp.de .

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