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Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL 5. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte! Bis zum 15.03.2021 können Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden! Im Jahr 2021 haben wir erneut die Möglichkeit auch kleine, gemeinnützige Projekte zu fördern und damit vor allem ehrenamtli- che Initiativen in unserer Region zu unterstützen. Und so funktioniert es: 1. Formlose Interessensbekundung bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und Projektbeschreibung (Wer macht was? Wer ist der konkrete Projektträger? Welche Kosten entstehen? Wann erfolgt die Umsetzung? 2. Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung. 3. NachDurchführung des ProjektesAbgabe einer Projektdokumentation und des Kostennachweises bei der LAG-Geschäftsstelle. 4. Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle. Was kann gefördert werden? • Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird. • Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. • Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine Arbeitsleistungen. Was kann nicht gefördert werden? • Kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht). • Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte). • Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste). Wer darf einen Förderantrag stellen? • Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen. • Keine Beteiligung von parteipolitischen Initiativen, kommunalen Körperschaften und Unternehmen möglich. Welche Förderung gibt es? • Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden. • Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen. • Die Förderung wird nach Einreichung von Rechnungen ausgezahlt. Die Rechnungen müssen bis spätestens 15.10.2021 bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden. Wichtig: Die Mittelkontingente des Landes stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung! Fördermittel-Budget: 20.000 EUR (Landesmittel) Datum des Aufrufes: 04.Januar 2021 Einreichungsfrist für Projektskizzen: 5. März 2021 (Ausschlussfrist) Projektauswahl durch die LAG: 08. April 2021 Frist für die Schlussabrechnung: 15. Oktober 2021 (Letzter Termin für die Einreichung der Rechnungen bei der LAG-Geschäftsstelle) Weitere Informationen finden Sie unter www.leader-vulkaneifel.de Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Interessensbekundungen in die Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte einbezogen werden können! Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein! Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Vulkaneifel bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung! Regionalmanagement LAG Vulkaneifel (LAG Vulkaneifel), c/o entra Regionalentwicklung GmbH, Falkensteiner Weg 3, 67722 Winnweiler, Tel.: 06302/9239-18 / oder -14, E-Mail: vulkaneifel@entra.de
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