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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL der Länder und die Bundeskanzlerin die Situation neu beurteilen. Nach den aktuellsten Planungen des rheinland- pfälzischen Bildungsministeriums sollen ab dem 15. Februar die Klassenstufen 5 bis 13 wieder in den Wechselunterricht starten können. Bis zum 14. Februar gel- ten die Regelungen zur Notbetreuung weiter. Für Abschlussklassen gibt es die Möglichkeit, unter Einhaltung strenger Hygieneregeln, auch wieder in Präsenz in die Schule zu kommen, um sich auf anstehende Prüfungen vorzuberei - ten. Hintergrund sei auch, dass dieser Fahrplan zusätzlich die Schülerbeförde - rung entlaste. Gleichzeitig kündigte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Maul Dreyer ein Maßnahmenbündel an, mit dem die Schüler unterstützt werden sollen - von Nachhilfe, über Hausaufga - benhilfe bis zur Sommerschule. Die Not- betreuung an Schulen bleibe weiterhin bestehen. In den Kindertagesstätten gelte weiterhin der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf. Konkret bedeutet dies, dass Eltern ihre Kinder, wenn möglich, zuhause betreuen sollen. Homeoffice ermöglichen Um Kontakte im öffentlichen Perso - nenverkehr zu reduzieren, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus weitgehend ermöglichen. Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, soll Homeoffice angeboten werden. Über eine Verordnung, die befristet bis zum 15. März 2021 gilt, werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten das zulassen. Dort, wo Arbei- ten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sollen die Unternehmen den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung zu stellen Schutz in Alten- und Pflegeheimen so - wie Einrichtungen für Behinderte Für das Personal in Alten- und Pflege - einrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Mindestens bis die Impfun - gen mit beiden Impfdosen in den Ein - richtungen abgeschlossen sind, gilt für das Personal und Besuchende eine Ver- pflichtung zu Schnelltests. Ähnliches gilt auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Überbrückungshilfe III wird weiter verbessert Der Bund sagte zu, seine Überbrü - ckungshilfe 3 zu verbessern. So sollen unter anderem die Zugangsvorausset- zungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angeho- ben werden. Auch will der Bund die Ab- schlagszahlungen spürbar erhöhen. Gesundheitsämter stärken Die Länder werden die personellen Ka - pazitäten der Gesundheitsämter ver - stärken, damit eine flächendeckende Kontaktnachverfolgung wieder möglich ist, bis die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen wieder erreicht ist. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Hinterweiler (Amtsgericht Daun): Blatt 1342: Flur 15, Nr. 336 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Auf der Heide – 5.583 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin - teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Fahrkartenanträge ab sofort online stellen Anträge auf Übernahme von Fahrkosten zur Schülerbeförderung jetzt online verfügbar Für das kommende Schuljahr 2021/2022 können die Anträge auf Übernahme von Fahrkosten zur Beförderung im öffentli - chen Linienverkehr für Schülerinnen und Schüler durch den Landkreis Vulkaneifel ab sofort auch online gestellt werden. Dazu einfach die Internetseite des LandkreisesVulkaneifel www.vulkaneifel.de aufrufen und den Suchbegriff „Fahrkarten“ eingeben. Die Formulare finden Sie auch unter dem Beitrag „Schülerbeförderung“ unter der Rubrik „Mobilität - Unterwegs mit Bus und Bahn“. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Daniela Schenk, Büro 315, Telefon: 06592/933-217, E-Mail: daniela.schenk@ vulkaneifel.de oder Michaela Wirz, Büro 314, Telefon: 06592/933-310, E-Mail: michaela.wirz@ vulkaneifel.de zur Verfügung. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: LIWIECKI, Karol Geburtsdatum: 22.12.1993 Geburtsort: Ostroda letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 1, 54574 Birresborn Datum des Schreibens : 05.01.2021 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 008). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 20.01.2021 Im Auftrag gez. Gräfen

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