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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Beratung bietet in der Regel die Basis für entsprechende Projekte, die beratende und unterstützende Begleitung während der Umsetzungsphase setzt dieses An - gebot fort. Investitionsvolumen Das Land Rheinland-Pfalz stellt Förder- mittel für Gemeinden sowie Bürger zur Verfügung, die sich der Aufgabe stellen, zum Erhalt und der Fortentwicklung ihres Dorfes beizutragen. Dem Kreis Vulkaneifel standen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 für private Dorferneuerungsmaßnahmen insge- samt 1,26 Millionen Euro an Zuwen- dungsmitteln zur Verfügung. Dieser Summe steht eine Investitionssumme in Höhe von 13,8 Mio Euro gegenüber. Hiervon profitieren hauptsächlich das re - gionale Handwerk und der Handel. Unsere privaten Bauherren lösten al - leine im Programmjahr 2020 in unserer Region eine Investitionssumme von 7,2 Mio. Euro aus. 60 Neubewilligungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von über 900 Tausend Euro aus Dorferneuerungs- mitteln konnte der Landkreis Vulkaneifel 2020 aussprechen, 660 Tausend Euro an Dorferneuerungsmitteln kamen zur Auszahlung. Vielfältigkeit der Förderung Die Palette der im Jahr 2020 geförder- ten privaten Maßnahmen ist reichhaltig. Neben der Beseitigung von Leerstän- den durch Neu-/Umnutzung von älteren Gebäuden in den Ortskernen oder dem Ausbau ehemaliger Ökonomiegebäude sind vermehrt infrastrukturell wichtige Projekte gefördert worden. So konnten Maßnahmen mit dem Ziel, ortsnahe Ar- beitsplätze zu erhalten bzw. zu schaffen, die Grundversorgung mit Dienstleis- tungen im Dorf zu verbessern und das Fremdenverkehrsangebot, zum Beispiel durch Ferienwohnungen, zu ergänzen gefördert werden. „Mit den Fördermitteln der Dorferneue- rung konnten viele kleine und größere Vorhaben angepackt und umgesetzt werden, die langfristig zur Stärkung und Weiterentwicklung der Funktionsvielfalt und Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer bei- tragen.“, so Landrat Heinz-Peter Thiel. Im Jahr 2020 konnten nahezu 70 Neuanträge entgegen genommen werden. Mit Hilfe der Förderung der Dorferneuerung werden nicht nur Orts- gemeinden, Bauherren und regionale Unternehmen gestärkt, sondern vielmehr auch neue Werte mit und in alter Bausub- stanz geschaffen. Kommunale Dorferneuerung Zusätzlich zur Förderung für private Bau - herren, die durch die Kreisverwaltung vergeben wird, stellt das Land Mittel für Dorferneuerungsmaßnahmen der Kom- munen bereit. Trotz der schwierigen Lage in diesem Jahr haben die Kommunen des Land- kreises für das Programmjahr 2021 ins - gesamt 5 Anträge mit einem Investitions- volumen von 900.379 Euro beim Land gestellt. In 2020 konnten 523.600 EURO bewilligt werden. Fazit Alle Förderprojekte sollen mithelfen, die regionaltypische Bausubstanz zu erhal - ten, wieder herzustellen, weiterzuentwi- ckeln und insbesondere die Ortskerne zu stärken. Dies verbessert nachhaltig auch die Attraktivität einer Gemeinde. Gleich- zeitig vergrößert sich damit die Chance, auch jungen Familien im eigenen Dorf in unserem Landkreis Vulkaneifel eine at- traktive Heimat zu bieten und Neubürge - rinnen und Neubürger zu gewinnen. Ansprechpartner Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Dorferneuerung stehen die zustän- digen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel - Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung - gerne zur Verfügung: Kommunale Dorferneuerung: Markus Kowall, Tel. 06592/933-578 E-Mail: dorferneuerung@vulkaneifel.de Private Dorferneuerung: Christine Schmidt, Tel. 06592/933-576 E-Mail: dorferneuerung@vulkaneifel.de Zuwendungsanträge sind bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Außenstelle: Freiherr-vom-Stein-Str. 15a und bei den Verbandsgemeinde- verwaltungen erhältlich. Die Antragsformulare können auch un- ter der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel (www.vulkaneifel/bauen-und- umwelt.html) heruntergeladen werden. Private Bauherren können das ganze Jahr ihre Anträge auf Zuschüsse aus dem Dorferneuerungsprogramm bei der Kreisverwaltung einreichen. Über die Zuschussbewilligung entschei- det die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Die Förderhöhe bei privaten Maßnahmen beträgt je nach Wertigkeit der Maßnah - me bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, jedoch max. 30.000 Euro je Objekt. Bei gewerblichen Maßnahmen kann die Zu- wendung bis zu 40.903 Euro angehoben werden. Die förderfähigen Aufwendun- gen müssen mindestens 7.669 Euro je Vorhaben betragen. Zu beachten ist unbedingt, dass mit dem Fördervorhaben noch nicht begonnen worden ist, da ansonsten ein Förderaus- schluss eintritt. HINWEIS Abrechnungen zu laufenden Anträgen für das Haushaltsjahr 2021 können ab sofort bis spätestens zum 15.09.2021 eingereicht werden! Utzerath, vorher Utzerath, nachher Steffeln, vorher Steffeln, nachher Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz hält regelmäßig einen Sprechtag in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Strasse 25, 54550 Daun, ab. Vorherige Terminabsprache unter Tel.: 06592/933-279. RENTENBERATUNG
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