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Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Rentensprechtage finden wieder statt Termine frühzeitig vereinbaren Die Deutsche Rentenversicherung bie- tet nun wieder Rentensprechtage mit persönlicher Beratung in den Regionen an. Am 18.02.2021 findet von 9:00 bis 15:20 Uhr ein Sprechtag in der Kreisverwaltung Vulkaneifel statt. Wer Fragen zu Rente, Altersvorsorge, Rehabilitation und Prävention hat, kann sich hier persönlich beraten lassen. Hier - für muss vorab ein Termin vereinbart werden. Diesen gibt es bei der Kreisverwal- tung Vulkaneifel unter der Nummer 06592/933-358. Beratung rund um Reha und Rente Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos und die aktuel- le Rentenhöhe, hilft das Versicherungs- konto zu klären oder beantwortet Fragen zu den Leistungen der Rentenversiche- rung. Dazu sollte man seinen Personal- ausweis oder Reisepass sowie sämtliche Rentenversicherungsunterlagen mitbrin- gen. Auskünfte über andere Personen, zum Beispiel den Ehegatten, sind nur bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Bitte Hygienestandards beachten Für jede persönliche Beratung gelten im - mer die allgemeinen Hygienestandards: Besucher müssen einen Mund-Nase- Schutz tragen; es stehen Desinfektions- mittel bereit und Schutzscheiben aus Plexiglas sorgen für den nötigen Abstand im persönlichen Gespräch. Wenn Krank - heitssymptome bestehen, kann keine Be - ratung erfolgen. Begleitpersonen können nur in begründeten Ausnahmen mit zur Beratung. Beratung in der Auskunfts- und Beratungsstelle Auskunft und Beratung gibt es mit vor- heriger Terminvereinbarung auch täglich bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Trier, Herzogenbuscher Straße 54. Den Termin für die persönliche Beratung gibt es hier unter der Telefonnummer 0651 14550-0. Beratung amServicetelefon und online Alternativ bietet die Deutsche Rentenver- sicherung weiter die Beratung am kos- tenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 an. Diesen gut nachgefragten Service gab es durchgängig schon vor und während der Corona-Krise. Weitere Auskünfte gibt es im Internet unter www.drv-rlp.de. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung des Landkreises Vulkaneifel über die Festsetzung des Grabungsschutzgebietes „Roßbüsch“ Der Landkreis Vulkaneifel beabsichtigt als Untere Denkmalschutzbehörde aufgrund des § 22 i.V.m. § 8 Abs. 3 Nr. 1 und § 8 Abs. 4 sowie § 24 Abs. 3 und § 24 Abs. 2 Nr. 3 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) im Benehmen mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, eine Rechtsverordnung über die Festsetzung des Grabungsschutzgebietes „Roßbüsch“ zu erlassen. Das Grabungsschutzgebiet umfasst in der Gemarkung Oberbettingen Flur 1 Parzellen 43, 44, Flur 7 Parzelle 57 und Flur 8 Par- zelle 1, in der Gemarkung Niederbettingen Flur 1 Parzellen 2, 3/1, 4 und Flur 3 Parzelle 1 sowie in der Gemarkung Kalenborn Flur 5 Parzellen 2, 3, 4, 5, 6, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 18, 20, 22, sowie Flur 6 Parzellen 13/1, 13/2, 13/3, 14, 15, 16, 18, 35, 36, 37. Gemäß § 9 Abs. 1 und 2 DSchG ist der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörige Flurkarte, in dem das Grabungs - schutzgebiet umrandet dargestellt ist, für die Dauer eines Monates zur Einsicht öffentlich auszulegen. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 15.02.2021 bis einschließlich 16.03.2021 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer-Nr. 211 (2. OG), während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags und mittwochs von 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr – 16.30 Uhr bzw. dienstags, donnerstags und freitags von 08.00 Uhr - 12.30 Uhr) öffentlich aus. Aufgrund der geltenden Beschränkungen durch die Corona-Pandemie ist eine vorherige Terminabsprache per Telefon unter 06591/13-1106 oder per E-Mail unter winfried.schegner@gerolstein.de erforderlich. Beim Betreten des Rathauses ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zusätzlich ist der Entwurf der Rechtsverordnung im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, zu den üblichen Öffnungszeiten einsehbar. Darüber hinaus sind die Unterlagen unter dem Link https://www.vulkaneifel.de/downloads/RVRossbuesch.zip abrufbar. Bedenken und Anregungen können von jedem, dessen Belange durch die Unterschutzstellung berührt werden sowie den nach § 28 DSchG anerkannten Denkmalpflegeorganisationen schriftlich oder zur Niederschrift bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, oder bei der Unteren Denk- malschutzbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Außenstelle: Freiherr-vom-Stein-Straße 15a, 54550 Daun, Zimmer 203, vorgebracht werden. Daun, 15.01.2021 gez. Landrat Heinz-Peter Thiel Die Aufgaben der Abfallwirtschaft im Landkreis Vulkaneifel hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T) übernom - men. Bei allen Fragen rund ums Thema Abfall (Abfall-Fibel, Müllabfuhrtermine, Änderung persönlicher Daten oder der Haushalts - größe etc.) hilft das Abfall-Telefon des ART in Trier weiter. Kontakt: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.), Löwenbrückener Straße 13/14, 54290 Trier, E-Mail: abfall-telefon@art-trier.de , Tel.: 0651 9491414. A.R.T.-ABFALL-TELEFON TRIER

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