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Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (Zweckverband A.R.T.): Der Jahresabschluss des Zweckverbandes A.R.T. für das Geschäftsjahr 2019 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, geprüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1. Feststellung und Gewinnverwendung: a. Der Jahresabschluss 2019 wird in Aktiva und Passiva auf 194.323.315,49 Euro festgestellt. b. Der Jahresverlust des Gesamtbetriebes in Höhe von 9.741.350,42 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Entlastung des Verbandsvorstands und der Verbandsdirektion Dem Verbandsvorsteher und der Verbandsdirektion wurden für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 liegt vom 08. Februar 2021 bis zum 16. Februar 2021 zu den üblichen Bürozei- ten im Dienstzimmer 108 zur Einsicht öffentlich aus. Zweckverband Abfallwirtschaft 54290 Trier, den 22.01.2021 Region Trier, Löwenbrückener Str. 13/14, 54290 Trier Amtliche Bekanntmachung der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH: Der Jahresabschluss der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2019 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, geprüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. 1. Feststellung und Gewinnverwendung: a. Die Gesellschafterversammlung der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH hat den Jahresabschluss in ihrer Sitzung am 04. Juni 2020 festgestellt. b. Der Jahresüberschuss zum 31.12.2019 in Höhe von 1.261.215,36 € wird an den Betrieb gewerblicher Art des Zweckverbandes A.R.T. ausgeschüttet. Interne Gewinnverteilungsabrede: Der Jahresüberschuss zum 31.12.2019 in Höhe von 1.261.215,36 € wird mit 591.633,78 € (davon -26.441,53 € aus den Jahren 2015 bis 2017 bedingt durch die steuerliche Betriebsprüfung) auf den Teilhaushalt der ARGE, mit 283.284,51 € auf den Teilhaus- halt des Landkreises Bernkastel-Wittlich, mit 231.778,24 € auf den Teilhaushalt des Landkreises Eifelkreis Bitburg-Prüm und mit 154.518,83 € auf den Teilhaushalt des Landkreises Vulkaneifel verteilt. 2. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2019 entlastet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 liegt vom 08. Februar 2021 bis 16. Februar 2021 zu den üblichen Bürozeiten im Dienstzimmer 108 des Zweckverbandes A.R.T., Löwenbrückener Str. 13/14, Trier, zur Einsicht öffentlich aus. A.R. T. Abfallberatungs- und 54290 Trier, den 22.01.2021 Verwertungsgesellschaft mbH Das Veterinäramt informiert Erster Nachweis der Aviären Influenza in Rheinland-Pfalz Seit Oktober 2020 breitet sich eine für Vögel hochansteckende Variante des Vo- gelgrippevirus H5N8 massiv in der Wildvo- gelpopulation in Deutschland aus, immer wieder sind auch Geflügelbestände oder Tierparks betroffen. Im Rhein-Pfalz-Kreis wurde nun in einem Tierpark das Virus der Klassischen Geflü - gelpest Subtyp H5N8 nachgewiesen. Es ist der erste Nachweis des Vi- rus in Rheinland-Pfalz im derzeitigen Seuchengeschehen. Mehrere Landkreise im Süden von Rhein- land-Pfalz haben inzwischen Aufstallgebo- te für Geflügel ausgesprochen Das Veterinäramt Vulkaneifel fordert alle Geflügelhalter im Landkreis auf, ihre Bio - sicherheitsmaßnahmen erneut zu überprü- fen und einen direkten oder indirekten Kon- takt zuWildvögeln unbedingt zu verhindern. Mit diesen vom Landesuntersuchungsamt empfohlenen Maßnahmen kann der Ein- trag der Viren verhindert werden: • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert wer- den, die für Wildvögel unerreichbar sind. • Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge, mit denen Geflügel in Berührung kommen, geschützt gelagert werden müssen. • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden. • Grünfutter von Wiesen, auf denen Was - servögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen. • UmMäuse und Ratten fernzuhalten, muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger. • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/ Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dort bleiben. Eine regelmäßige Desinfektion des Schuhwerks ist optimal. • Fremde Personen sollten den Stall mo - mentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden. • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Ge - rätschaften anderer Geflügelhalter gelie - hen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden. • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züch- terkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne. • Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhal- tungen ferngehalten werden. Sollte es auch in unserer Region zu Nach- weisen von H5N8 kommen, kann es zu einer Aufstallpflicht in allen Nutzgeflügel - beständen kommen. Sorgen Sie schon jetzt für eine tierschutz- gerechte Aufstallungsmöglichkeit für Ihre Tiere. Weitere Informationen und Merkblätter er- halten Sie über unsere Homepage www. vulkaneifel.de Stichwort „Geflügelpest“ oder über die Internetseite des Landesun- tersuchungsamtes www.lua.rlp.de
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