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Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 07/2021 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de ; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | Verlängerung des Lockdowns bis zum 07.März Seite 3 | Uli Diederich - 40 Jahre im Dienst, Fördermöglichkeiten 2021 LAG Vulkaneifel Seite 4 | App „eKidz“ der Onleihe RLP, Straßensammelaktion des Landesjugendrings Seite 5 | Buchtipp, Öffentliche Bekanntmachung, Grundstücksverkehr Seite 6 | Stellenausschreibung, Öffentliche Bekanntmachung Seite 7-10 | Bekanntmachung Einreichung von Kreiswahlvorschlägen, Rechtsverordnung Seite 11-12 | Anzeigen WfG: Website-Check Beratertag, Online-Seminar „Verkauf heute“ Seite 13 | Anzeige WfG: GründungsBeratungsParcours als Beratungswoche Bund und Länder beschließen Verlängerung des Lockdowns bis zum 07. März - Verbreitung von Virusmutationen bereitet Sorge Grundschulen starten am 22. Februar – Friseure können am 1. März öffnen Insgesamt sinkt die Anzahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen bundesweit und damit auch die 7-Tage-Inzidenz. Gleichzeitig gibt es eine gegenläufige Entwicklung: Eine höhere Ansteckungs- rate durch mutierte Viren ist zunehmend auch in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen. Wissenschaftler warnen, dass die Mu- tationen bereits jetzt 20 Prozent der In- fektionszahlen betragen könnten“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Auch im Landkreis Vulkaneifel wurde am 03. Feb- ruar erstmals die britische Virusmutation B.1.1.7 nachgewiesen. Da die bisher vorliegenden Daten zu den Virusmutationen noch keine Gewissheit bieten, haben sich Bund und Länder da- rauf verständigt, den bisherigen Lock- down bis zum 07. März zu verlängern. Dabei bleiben die Grundsätze „Wir blei- ben zuhause, halten Abstand und tragen Maske“, das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie. Das Tragen medizinischer Masken in In- nenräumen reduziert das Infektionsge- schehen deutlich. Folgende Änderungen wurden für Rheinland-Pfalz beschlossen: • Grundschulen beginnen am 22. Februar mit Wechselunterricht Ab dem 22. Februar sollen die Klassen 1 bis 4 wieder zur Schule gehen. Die Klassen der Orientierungsstufe sollen im März zügig folgen. Da es besonders in Kitas und Grund- schulen schwierig ist, die Abstandsre- geln einzuhalten und es auch nicht mög- lich ist, durchgehend Masken zu tragen, haben die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bundeskanzlerin beschlossen Erzieher und Erzieherinnen, die übrigen Beschäftigten in der Kindertagespflege sowie die Lehrer und Lehrerinnen und weitere Beschäftigte in den Grundschu- len in der Impfreihenfolge zu priorisieren. Der Gesundheitsminister wurde gebeten zu prüfen, ob dies bei der nächsten Fort - schreibung der Impfverordnung erfolgen kann. • Schnelltests für Eigengebrauch schnell zulassen Zusätzlich zu den bisherigen Testverfahren sollen jetzt Selbsttests für den Eigenge - brauch vom Bund auf Zulassung geprüft und bei erfolgreicher Prüfung zugelassen werden. • Am 1. März können Friseurbetriebe wieder öffnen • Öffnungsperspektiven schaffen und Kontrolle über die Virusent- wicklung behalten Vorgesehen ist, nach und nach,

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