KW08

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 12. August 2019. Folgende Person wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abt. Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: ERWICH, Lolita Theodara Geburtsdatum: 02.03.1955 Geburtsort: Rotterdam letzte bekannte Anschrift: Nieuweld 28, NL – 5707 HA Helmond Datum des Schreibens: 03.12.2020 Aktenzeichen: 1-12222-146.902850 Das Schriftstück kann von derm Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingese- hen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 026). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Einspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 16.02.2021 Im Auftrag gez. Balzar-Englisch Abt. Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Zentrale Bußgeldstelle - Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Alexandru-Cristian PASCAL Geburtsdatum: 11.12.1996 Geburtsort: Jud.CL Mun.Calarasi letzte bekannte Anschrift: Schwammertstraße 1, 54589 Stadtkyll Datum des Schreibens: 02.02.2021 Aktenzeichen: 1 - 12331 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 18). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wo- durch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder- schrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, den 16.02.2021 Im Auftrag gez. Härtel G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Höchstberg (Amtsgericht Daun): Blatt 850: Flur 8 Nr. 49/2 – Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Waldfläche – Am Bahnhof – 68.838 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Die Aufgaben der Abfallwirtschaft im Landkreis Vulkaneifel hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T) übernom- men. Bei allen Fragen rund ums Thema Abfall (Abfall-Fibel, Müllabfuhrtermine, Änderung persönlicher Daten oder der Haushalts- größe etc.) hilft das Abfall-Telefon des ART in Trier weiter. Kontakt: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.), Löwenbrückener Straße 13/14, 54290 Trier, E-Mail: abfall-telefon@art-trier.de , Tel.: 0651 9491414. A.R.T.-ABFALL-TELEFON TRIER

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz