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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 801 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Es gilt, dass sich bei der übersteigenden Fläche ab 2.001 qm je 40 qm nur ein Kunde oder eine Kundin aufhalten dürfen. Vierter inzidenzabhängiger Öffnungs - schritt – frühestens ab 22. März Wenn die 7-Tagesinzidenz weitere 14 Tage stabil bleibt, kann ab dem 22. März auch die Außengastronomie wie- der öffnen. Die dann notwendigen Auf- lagen sind abhängig von der epidemio- logischen Entwicklung. Gleiches gilt für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Auch kon- taktfreier Sport in Innenräumen soll dann wieder möglich sein. Liegen die Inzidenzen über 50, sind für diese An- gebote tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests verpflichtend. Fünfter inzidenzabhängiger Öffnungs - schritt – frühestens ab dem 5. April Auch wenn die Inzidenzen nicht stabil unter 50 sinken aber unter 100 bleiben, kann spätestens am 5. April auch der Ein- zelhandel öffnen. Über weitere Öffnungs - schritte der hier noch nicht benannten Bereiche werden Bund und Länder am 22. März beraten. Wirtschaftshilfen und Härtefallfonds für Fälle, die bislang durchs Raster fielen Bund und Länder stehen mit umfangrei- chen Unterstützungsmaßnahmen wei- terhin an der Seite der Unternehmen. Allein seit November wurden über die verschiedenen Hilfsprogramme des Bun- des über 8 Milliarden Euro ausgezahlt. Mit der inzwischen gestarteten Neustart- hilfe werden Soloselbständige unter- stützt, die wegen geringer betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrü- ckungshilfen beantragen konnten. Mit der sogenannten Erweiterten Novem- ber-/Dezemberhilfe und der Erhöhung der Abschlagszahlungen in der Über- brückungshilfe III auf bis zu 800.000 Euro kann ab sofort auch großen Unter- nehmen mit einem höheren Finanzbe- darf geholfen werden. Mit einem hälftig finanzierten Härtefallfonds wollen Bund und Länder ein zusätzliches Angebot machen, um in Fällen zu helfen, in denen die Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten. Die Details der Regelung werden bis zur nächsten Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien geklärt. (Textquelle: corona.rlp.de ) Seit Montag. 08. März, gilt die 17. Coro- na-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Diese ist gültig bis zum 28. März 2021 und ist abrufbar unter www.vulkaneifel.de Aktuelle Informationen zur corona situation im Landkreis vulkaneifel Alle wichtigen Informationen rund um die Corona-Pandemiie im Landkreis Vulkaneifel finden Sie auf unserer Internetseite unter www.vulkaneifel.de . Hier finden Sie auch täglich aktuelle Fallzahlen. Ebenso informieren wir über unseren Facebook-Account unter www.facebook.com/landkreis vulkaneifel über die aktuelle Situation. Die in dieser Ausgabe dargelegten Zahlen und Informationen entsprechen dem Stand bei Redaktionsschluss der Mitteilungsblätter amMontag, 08. März 2021, 10:00 Uhr, und können bei Auslieferung der Mitteilungsblätter evtl. bereits überholt sein. Allgemeine Informationen rund um das Infektionsgeschehen in Deutschland, aber auch weltweit sowie über die aktuell geltenden Beschränkungen und gesetztlichen Vorgaben finden Sie zudem unter: • Auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz unter www.corona.rlp.de • Auf der Seite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de • Auf der Seite des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de CORONA IMPFUNG 0800 / 57 58 100 www.impftermin.rlp.de Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz hält regelmäßig einen Sprechtag in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Strasse 25, 54550 Daun, ab. Vorherige Terminabsprache unter Tel.: 06592/933-279. RENTENBERATUNG
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