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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Testung pro Woche geben, kündigte Mi- nisterpräsidentin Malu Dreyer an. So sei es möglich, dass Corona-Virus zu identifizieren, obwohl keine Symptome vorherrschen. Nicht notwendige Reisen vermeiden Auf nicht unbedingt notwendige Reisen soll weiterhin verzichtet werden. Das Auf- treten von verschiedenen Covid-19-Vari- anten und deren weltweite Verbreitung hätten gezeigt, dass der grenzüber- schreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindest- maß begrenzt werden müsse. Die Bundesregierung wird eine Ände- rung des Infektionsschutzgesetzes vor- legen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird. Befristete Modellprojekte Unmittelbar nach den Ostertagen soll nach der Pressemitteilung der Landesre- gierung in wenigen Modellregionen erb- ropt werden, wie mit Testen, Impfen, Kon- taktnachverfolgen und der Analyse von Infektionswegen, Neuinfektionen vermei- den können, ohne alles wieder zu schlie- ßen. Zentrale Bedingungen dabei seien lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenen- falls auch zum Testnachweis. Eine Mo- dellregion müsse räumlich abgrenzbar sein und auf der kommunalen Ebene si- cherstellen, dass die Auflagen auch ein - gehalten werden. Zudem müsse sie eng mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst zusammenarbeiten. Die nächsten Beratungen finden am 12. April 2021 statt. Textquellen: Presseerklärungen der Bundesregierung und Landesregierung Rheinland-Pfalz. Initiative „Gründen auf dem Land“ bietet kostenlosen Online-Workshop an: „Eigene Ideen mit der Crowd realisieren“ Dienstag, 20. April von 17.00 - 19.00 Uhr Für die Realisierung eines Projektes oder einer Gründung braucht es oftmals eine Anschubfinanzierung. Die ist aber nicht immer so einfach zu erhalten. Mit dem Crowdfunding hat sich in den letzten Jah- ren eine innovative Methode entwickelt, mit der diese Finanzierung zu realisieren ist. Die Finanzierung durch eine große Zahl von Geldgebern, die „Crowd“, bietet aber mehr als den rein monetären Vorteil. Vielmehr kann eine Crowdfunding-Kam- pagne als „Proof of concept“ genutzt wer- den, also als Test, ob man die Zielgruppe von seiner Gründungsidee überzeugen kann. Außerdem stellt eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne auch immer ein potentes Marketingwerkzeug, um ein Projekt bekannt zu machen. Um diese wertvollen Vor- teile des Crowdfundings nutzen zu können, bedarf es allerdings einer sehr ak- ribischen und umfangrei- chen Vorbereitung. In die- sem Workshop werden die Teilnehmer • mehr über die verschie- denen Arten des Crowd- fundings erfahren, insbesondere da- rüber, was unbedingt zu beachten ist, wenn man eine eigene Kampagne starten möchte • bereits die Grundlagen für eine eige- ne erfolgreiche Kampagne schaffen. Wir freuen uns über Anmeldungen bis zum 16. April 2021. Informationen und Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24, 54550 Daun, Christina Kirst Tel.: 06592 / 933-200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, – JobCenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: THÖMMES Thady-Alexander Geburtsdatum: 28.10.1996 Geburtsort: Warstein letzte bekannte Anschrift: Burghof 2, 54576 Hillesheim Datum des Schreibens : 24.03.2021 Aktenzeichen: 4-31200-11-4737 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 008). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str.15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 24.03.2021 Im Auftrag gez.: Berenz Wir informieren Sie immer tagesaktuell über die Corona- Entwicklungen im Landkreis Vulkaneifel, wie beispielsweise über den Stand der täglichen Infekti- onszahlen, auf unserer Internseite www.vulkaneifel.de oder auf unserer Facebook-Seite . TÄGLICHES UPDATE

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