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Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 13/2021 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de ; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | Bund-Länder-Beschlüsse - Lockdown wird verlängert, Initiative „Gründen auf dem Land“ bietet kostenlosen Online-Workshop an, Öffentliche Bekanntmachung Seite 3 | Bunt, Bunter, Impfzentrum Hillesheim Seite 4 | Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Landtagswahl Seite 5 | Anzeige EifelStarter Seite 6 | Anzeige NeuUnternehmerTreff Online am 13.04.2021 Lockdown bis zum 18. April verlängert #WirBleibenZuHause Bund und Länder verlängern die Maßnahmen zur Eindämmung der Coro- na-Pandemie bis zum 18. April 2021. Das ist das Ergebnis einer Videokonfe- renz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Re - gierungschefs der Länder. Hintergrund seien unter anderem auch die exponen- tiell ansteigenden Fallzahlen – vor allem auch durch das Vordringen der anste- ckenderen Virusvariante B.1.1.7. „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so die Kanzlerin. Regeln gelten weiter bis zum 18. April Allgemein gilt aufgrund der 18. Corona- bekämpfungsverordnung in Rheinland- Pfalz, dass private Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich sind, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 getragen werden. Dort, wo hohe Inzidenzwerte auftre- ten, werden in den betroffenen Land - kreisen und Städten Allgemeinverfü- gungen erlassen, die zu verschärften Regeln führen. Daher sollten sich die Bürger immer auf den Webseiten der Kommunen über die örtlich geltenden aktuellen Vorschriften informieren. Notbremse konsequent umsetzen Bund und Länder waren sich einig: Die kürzlich vereinbarte „Notbremse“ bei ge- stiegenen Infektionszahlen muss konse- quent umgesetzt werden, um dem Infek- tionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Das bedeutet: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Regi- on an drei aufeinanderfolgenden Ta- gen auf über 100, treten die strengeren Kontaktbeschränkungen in Kraft, die bis zum 7. März galten. Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, allerdings werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Auch Öff - nungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen, müssen wieder rückgängig gemacht werden. Durch zusätzliche Maßnahmen soll dafür Sorge getragen werden, dass die Neuin- fektionszahlen wieder verlässlich sinken. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen deshalb weiterge- hende Schritte umgesetzt werden – etwa Schnelltests in Bereichen, in denen Ab- standhalten oder konsequentes Masken- tragen erschwert sind, Ausgangs- oder verschärfte Kontaktbeschränkungen. Die in dem Bund-Länder-Beschluss ge- troffenen Regeln zur „Erweiterten Ruhe - zeit zu Ostern“ werden nicht umgesetzt. Es gelten über Ostern die allgemeinen Re- gelungen weiter. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehö- rigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Tests in Schulen Nach den Osterferien werde es konse- quent ein Angebot an Schülerinnen und Schüler, zunächst für mindestens eine Grafiken: Internetauftritt der Bundesregierung

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