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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Bisher im Ergebnishaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. im Finanzhaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 0,5 v.H. der Gesamtaufwendun- gen bzw. der ordentlichen Gesamtaus-zahlungen übersteigen. § 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 29.03.2021 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat Hinweis: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 16.03.2021 die Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Jahr 2021 aufsichtsbehördlich genehmigt (§ 57 LKO i. V. m. § 95 Abs. 4 und 5 GemO). Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vor- gesehenen Investitionskredite in Höhe von 2.759.800 € wird genehmigt. Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von 3.665.200 € wird genehmigt. Haushaltssatzung und -plan liegen zur Einsichtnahme von Montag, 12.04.2021, bis einschließlich Dienstag, 20.04.2021, während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str.25, 54550 Daun, öffentlich aus. Nach § 17 Abs. 6 LKO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Das gilt nicht, wenn 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat - zung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet- zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- mann diese Verletzung geltend machen. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 29.03.2021 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat Seminar für Gleichstellungsbeauftragte Die Kommunale Gleichstellungsbeauf- tragte Doris Sicken bietet in Kooperation ein Seminar für Gleichstellungsbeauf- tragte mit dem Thema: Ihr Auftrag, Ihre Aufgaben und Ihre Rechte Ein Fortbildungsseminar für Gleichstel- lungsbeauftragte nach dem Landes- gleichstellungsgesetz und der Landkreis- bzw. Gemeindeordnung, welches am Donnerstag, 6. Mai 2021, 9 bis 13 Uhr , online auf der Plattform Zoom stattfindet. “Die Verwirklichung des Verfassungsauf- trages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise bzw. Gemeinden. … Wegen der zu erfüllenden Querschnittsaufgabe soll die Gleichstellungsbeauftragte un- mittelbar dem Landrat bzw. Bürgermeis- ter unterstellt werden.“ (Auszug aus der Landkreis-/Gemeindeordnung) Inhalt : Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauf- tragten sind anspruchsvoll formuliert: Es geht um nichts weniger als die Förderung des gesellschaftlichen Bewusstseins- wandels, um Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruf- lichen Situation der Frauen, Ansprech- person für Einwohnerinnen zu sein und geschlechterspezifische Expertise in Verwaltung und Selbstverwaltung einzubringen. Wie können Gleichstellungsbeauftragte mit den ihnen zugestandenen Ressour- cen (Arbeitszeit, Ausstattung, Beteili- gung) an der Erfüllung des Verfassungs- auftrags ihrer Kommune mitwirken? Womit stärken sie das Netzwerk der Kol- leginnen und welche Schwerpunkte set- zen sie in ihrer Kommune? Das Seminar richtet sich an Neue und noch nicht so erfahrene GB, bietet aber auch erfahrenen Kolleginnen neue und interessante Aspekte. Kostenbeitrag: 50€ Referentin: Claudia Winter, Trier Training – Coaching – Mediation Programm: 8:50 Uhr Einwahl ins Netz / Technikcheck 9:00 Uhr Ankommen – über das Woher und Wohin 1. Auftrag der Kommune aus der Pers- pektive Gleichstellung 2. Aufgaben und rechtliche Arbeitsba- sis der Gleichstellungsbeauftragten nach LGG und LKO/GemO 3. Rollenklarheit und Ressourcen der Gleichstellungsbeauftragten 4. Knotenpunkt sein im Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten 12:50 Uhr Abschließen - Auf demWeg sein 13:00 Uhr Ende des Workshops Melden Sie sich gerne bis zum 20. April 2021 bei: Kontakt & Information: Doris Sicken, Kommunale Gleichstel- lungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel, Email: Doris.Sicken@vulka- neifel.de oder Tel.: 06592/933-579 Ihre Anmeldungen werden gesammelt an die Gleichstellungsbeauftragte des LK Trier-Saarburg als Koordinatorin wei- tergeleitet.Mit ihrer Anmeldung wird die Zahlung der Tagungsgebühr in Höhe von 50 € verpflichtend. Veranstalterinnen: Gleichstellungsbeauftragte der Region • Gabriele Kretz, LK Bernkastel-Wittlich, Mail: gleichstellungsbeauftragte@bern- kastel-wittlich.de • Marita Singh, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mail: singh.marita@bitburg-pruem.de • Doris Sicken, LK Vulkaneifel, Mail: doris.sicken@vulkaneifel.de • Anne Hennen, LK Trier-Saarburg, Mail: anne.hennen@trier-saarburg.de

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