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Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 17/2021 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de ; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | Aktuelle Informationen zur Corona Situation im Landkreis Vulkaneifel Seite 3 | Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz (Stand: 26.01.2021) Seite 4 | Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis Vulkaneifel, Hinweis Vollsperrung K 14 Seite 5 | Grundstücksverkehr, Amtliche Bekanntmachung Seite 6 | Wechsel VRT-Spitze, Information des Veterinäramtes, Öffentliche Bekannt- machung Seite 7 | NeuUnternehmerTreff Online „Bundesnotbremse“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist seit Freitag, 23. April 2021 in Kraft Bundesinfektionsschutzgesetz hat Auswirkungen auf den Landkreis Vulkaneifel Nach dem Beschluss des Bundestags hat auch der Bundesrat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in der ver- gangenen Woche passieren lassen. Das Vierte Gesetz zum Schutz der Be- völkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite ist am 22. April 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2021, S. 802) verkündet worden. Damit ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes erfolgt, die bis zum 30. Juni 2021 befris- tet ist. „Bundesnotbremse“ gilt ab dem 24. April im Landkreis Vulkaneifel Das geänderte Infektionsschutzge- setz sieht für Landkreise, in denen eine Sieben-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschrit- ten wird, ohne weitere Umsetzungs- maßnahmen einen harten Lockdown mit Kontaktbeschränkungen, Ausgangs- sperren, der weitgehenden Schließung des Einzelhandels, der Gastronomie, von Dienstleistungsbetrieben sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen vor. Die Spor- tausübung wird beschränkt; touristische Übernachtungsangebote sind untersagt. Schulen müssen ab einer Inzidenz von 100 zum Wechselunterricht übergehen, ab einer Inzidenz von 165 darf Präsenz- unterricht grundsätzlich überhaupt nicht mehr stattfinden, in Kindergärten erfolgt ab einer Inzidenz von 165 nur noch eine Notbetreuung. Die Geltung dieser Maß- nahmen endet, wenn an fünf aufeinan- derfolgenden Werktagen die maßgeb- lichen Schwellenwerte unterschritten werden. In Landkreisen, in denen der Schwel- lenwert am 20., 21. und 22. April 2021 überschritten wurde, gelten die Maßnah- men ab dem 24. April 2021. Im Landkreis Vulkaneifel wurde der Schwellenwert von 100 an den oben genannten Tagen über- schritten, weshalb die „Bundesnotbrem- se“ im Landkreis Vulkaneifel ab Samstag, 24.04.2021 gilt. Wesentliche Änderungen gegen- über der bisher geltenden Allgemeinverfügung Im Wesentlichen ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland- Pfalz und damit bei uns im Landkreis Vulkaneifel folgende Änderungen bzgl. der bisher geltenden Allgemeinverfügung: • Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr statt 21 Uhr. Joggen und Spazierengehen alleine ist bis 24 Uhr erlaubt. Ebenso davon aus- genommen sind unaufschiebbare Belange wie medizinische oder ve- terinärmedizinische Notfälle, die Berufsausübung, Betreuung un- terstützungsbedürftiger Personen, Begleitung von Sterbenden, Versor- gung von Tieren sowie unter Glaub- haftmachung ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke • Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person, Verstöße ge- gen Kontaktbeschränkungen im Privaten werden geahndet. • Schule: Bei Inzidenzen von mehr als 165 Fernunterricht und Notbe- treuung, Kita in der Notbetreuung. Kinder bis 14 Jahre können drau- ßen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. • Für Besuche beim Friseur, der Fuß- pflege, in Zoos und botanischen Gärten werden tagesaktuelle (24 Stunden gültig) Antigen-Schnelltests

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