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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Ausschreibung Angebotsabgabe auffordernde und Zuschlag erteilende Stelle: Landkreis Vulkaneifel, vertreten durch Landrätin Julia Gieseking Anschrift: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun Kontaktstelle / Stelle, bei der Angebote einzureichen sind: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abtl. Bauen, Schulen und ÖPNV - Schülerbeförderung -, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel: 06592/933-310, E-Mail: oepnv@vulkaneifel.de Form der Angebote: Schriftform oder elektronisch Art und Bezeichnung des Auftrags: Beförderung von Schülerinnen und Schülern des St. Laurentius-Förderzentrum Daun und Ganztagsgrundschule Daun aus Orten der VG Daun ab dem Schuljahr 2021/2022 sowie Stellung einer Begleitperson. Ein Schüler muss im Rollstuhl mit Rückhaltevor- richtung befördert werden. Laufzeit des ausgeschriebenen Dienstleistungsvertrags 01.08.2021 – 31.07.2023, erster Beförderungstag 31.08.2021 Aufteilung in Lose: 2 Lose mit je einem obligatorischen Nebenangebot Angaben über Varianten/Alternativangebote: Alternativangebote zugelassen (z.B. mehr als 2 Fahrten) Erfüllungsort: Daun (Hauptort der Ausführung) Vorlagefrist, Schlusstermin für den Eingang der Angebote: Tag: 21.05.2021 Ortszeit: 10.00 Uhr Zuschlagserteilung: vorgesehen bis 30.06.2021 Bindefrist des Angebots: 31.08.2021 Die Ausschreibungsunterlagen können bis 21.05.2021 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel , Deutsche E-Vergabe, Link Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/home/index_meck heruntergeladen werden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: DREIKAUß, Ingo Wilhelm Geburtsdatum: 09.05.1966 Geburtsort: Dortmund letzte bekannte Anschrift: 54570 Neroth, Heltenbergstr. 21 Datum des Schreibens: 01.04.2021 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-D 905 Einsichtnahme in Dokument bei Kreisverwaltung Vulkaneifel: (Zimmer 006) Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez. Brachtendorf Betroffener: CARISTAN-LENTIN, Gilbert Geburtsdatum: 02.09.1953 Geburtsort: Cayenne letzte bekannte Anschrift: 56767 Oberelz, Hauptstr. 13 Datum des Schreibens: 09.03.2021 und 01.04.2021 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QK 308 Einsichtnahme in Dokument bei Kreisverwaltung Vulkaneifel: (Zimmer 006) Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez. Brachtendorf Die Dokumente werden öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Dokumente als zugestellt gelten, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Daun, 30.04.2021 Einbürgerungstest Mit dem bundeseinheitlichen Einbür- gerungstest sollen „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen werden. Diese werden ab dem 1. September 2008 als zusätzli- che Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörig- keitsgesetzes verlangt. Ein bestandener Einbürgerungstest gilt nicht als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkennt- nisse. Termin: 02.07.2021, 09.00 – 10.00 Uhr, Ort: Rathaus Hillesheim, Gebühr: 25,00€

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