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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Schulbuchausleihe gegen Gebühr startet für das Schuljahr 2021/2022 an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel Anmeldezeitraum: 21. Mai bis 21. Juni 2021 Bis zum 20. Mai 2021 erhalten alle Schüler:innen der Schulen in Träger- schaft des Landkreises Vulkaneifel, die Freischaltcodes sowie Informationen, mit denen die Schulbuchausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2021/2022 an - gemeldet werden kann. Die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln muss für jedes Schuljahr neu über das Elternportal be - antragt werden. Teilnehmende Schulen: • Geschwister-Scholl-GymnasiumDaun • Thomas-Morus-Gymnasium Daun • St. Matthias-Gymnasium Gerolstein • Drei-Maare-Realschule plus Daun • Berufsbildenden Schule Vulkaneifel (nur Vollzeit ohne BVJ) Die Ausleihe wird auf der Internetsei- te www.lmf-online.rlp.de ausführlich erklärt. Für Fragen hinsichtlich der An- meldung, steht Ihnen die Servicestelle zur Verfügung. Falls Sie bereits einen Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2021/2022 fristgerecht gestellt und eine Bewilligung erhalten haben, ist von Ihnen nichts weiter zu veranlassen. Im Falle einer Ablehnung der kostenfrei - en Schulbuchausleihe, können Sie mit Hilfe des zugesendeten Freischaltcodes, die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr erklären. Die Freischaltung und die Bestellung der Schulbücher sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Zunächst muss die Freischal - tung der Schülerin oder des Schülers mit Hilfe des Freischaltcodes im Portal veranlasst werden. Im Anschluss daran ist eine verbindliche Bestellung möglich. Bücher, die nicht über das Portal bestellt werden, sind auf eigene Kosten zu be- schaffen. Die Anmeldung zur Ausleihe in entgeltlicher Form im Elternportal ist ausschließlich vom 21. Mai bis 21. Juni 2021 möglich. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfeh - len wir Ihnen trotzdem eine verbindliche Bestellung zu veranlassen. Bitte be- achten Sie, dass die Anmeldung für die Ausleihe gegen Gebühr für ganz Rhein- land-Pfalz gültig ist. Sollte Ihr Kind also nach der verbindlichen Anmeldung die Schule innerhalb Rheinland-Pfalz wech - seln, wird diese Anmeldung übertragen. Es ist so sichergestellt, dass Ihr Kind die korrekten Bücher für die Schule erhält, die es dann tatsächlich besucht. Bitte beachten Sie: Die entgeltliche Bestellung ist zu einem späteren Zeitpunkt als dem oben genannten Termin nicht mehr möglich. Kontakt & Information: Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Schulbuchausleihe montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Almuth Faltin, Büro 325, Telefon: 06592/933-396, E-Mail: almuth.faltin@ vulkaneifel.de Stefanie Marx, Büro 325, Telefon: 06592/933-369, E-Mail: stefanie.marx@ vulkaneifel.de Sie können Ihre Anfrage gerne auch per Mail an die folgende Adresse richten: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: MCDOWELL, Malcolm Alexander Geburtsdatum: 22.09.1972 Geburtsort: Ahwaz letzte bekannte Anschrift: 54550 Daun OT Neunkirchen, Goldammerweg 6 Datum des Schreibens: 04.05.2021 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MB 65 Betroffener: WOLF, Ilona Marita Geburtsdatum: 05.07.1963 Geburtsort: Velbert letzte bekannte Anschrift: 54570 Wallenborn, Hauptstr. 46 Datum des Schreibens: 04.05.2021 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-IR 11 Einsichtnahme in Dokument bei Kreisverwaltung Vulkaneifel: (Zimmer 006) Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez. Brachtendorf Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach derenAblauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Daun, 07.05.2021

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