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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL (3) Nachforschungen, insbesondere Ausgrabungen und Fundlesen aller Art, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde. (4) Der Antrag auf Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ist schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel einzureichen. § 6 Funde Für archäologische Funde gelten die Bestimmungen der §§ 16 – 19 DSchG. § 7 Anzeigepflicht Eigentümer, sonstige Verfügungsberechtigte und Besitzer haben der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen: (1) Schäden und Mängel, die Bodendenkmäler im Grabungsschutzgebiet gefährden können, (2) ungenehmigte Ausgrabungs- und Sammeltätigkeiten im Grabungsschutzgebiet, (3) die Absicht der Veräußerung von Teilen des Grabungsschutzgebietes. § 8 Ordnungswidrigkeiten (1) Die Vorschriften des § 33 DSchG über Ordnungswidrigkeiten findet Anwendung. (2) Bei ungenehmigten Veränderungen im Grabungsschutzgebiet kann der Verursacher zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden. § 9 Aufnahme in Liegenschaftskataster Für die im Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung gelegenen Parzellen gem. § 2 wird der Vermerk über die Ausweisung als Grabungsschutzgebiet in das Liegenschaftskataster aufgenommen. § 10 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL 54550 Daun, den 08.04.2021 Gez. Julia Gieseking, Landrätin - Untere Denkmalschutzbehörde - Auftaktveranstaltung für neue Regionale Entwicklungsstrategie - Zukunftsideen äußern am 18. Mai Am 18. Mai 2021 findet von 19 bis 21 Uhr die digitale Auftaktveranstaltung zur Erstellung der neuen Lokalen Integrierten Länd- lichen Entwicklungsstrategie (LILE) für die LEADER-Region Vulkaneifel statt. Hinter dem komplizierten Namen verbirgt sich das Strategiepapier, welches als Bewerbungsgrundlage für die kommende Förderperiode einzureichen ist. Die LEADER-Region Vulkaneifel möchte damit auch ab dem Zeitraum von 2023 wieder tolle Projekte finanziell unterstützen können. Zu der Veranstaltung sind alle Interessierten herzlich eingeladen! Die Auftaktveranstaltung wird dabei nicht nur informativ gehalten, sondern bindet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über verschiedene digitale Beteiligungsmöglichkeiten auch aktiv ein. Als Impulsgeber werden interessante, geförderte Projekte aus der noch aktuellen Förderperiode vorgestellt. In moderierten Kleingruppen möchten wir gemeinsam mit den Teilnehmenden die Zukunftsaussichten der Region sowie Ideen für die Region diskutieren. Somit können Sie ganz direkt an der zukünftigen Entwicklung der Region mitwirken. Die Beteiligung wird dabei so in die Veranstaltung eingebaut, dass keine tiefergehenden technischen Kenntnisse nötig sind. Wir freuen uns auf eine vielseitige Teilnahme! Weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung erhalten Sie auf der Webseite der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) unter: https://www.leader-vulkaneifel.de/lile-prozess/ Dort finden Sie auch AnsprechpartnerInnen, falls Fragen zur Veranstaltung oder zur technischen Abwicklung bestehen. Die LAG freut sich auf Ihre Teilnahme am 18. Mai 2021, anmelden können Sie sich formlos per E-Mail bei marc.wagner@entra.de . LeaderRegion VULKANEIFEL
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