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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Ministerrat schreibt PerspektivplanRheinland-Pfalz in zwei Stufen fort Weitere Lockerungen ab dem 18.06. und 02.07. in den Bereichen Sport, Kultur, Freizeit sowie bei privaten Treffen und Feiern Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 10. Juni den Perspektivplan Rheinland-Pfalz mit zwei neuen Stufen fortgeschrieben und weitere Öffnungsschritte beschlossen. Mehr Sport, Kultur und Freizeit - Öff - nungsschritte ab dem 18. Juni .Die nächste Corona-Bekämpfungsverord- nung werde derzeit erarbeitet und soll zum 18. Juni – zwei Tage früher als geplant – in Kraft treten. Dann sind zunächst folgende Öffnungs - schritte vorgesehen: • Öffnung des Innenbereichs von Frei - zeiteinrichtungen (z.B. Indoormini- golf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung. • Private Veranstaltungen bei einer Inzi- denz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei priva- ten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Ge - nesene werden nicht einberechnet. • Private Veranstaltungen bei einer Inzi- denz unter 50: Diese sind ausschließ- lich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene wer- den nicht einberechnet. • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet. • Ausübung von Sport/Kultur bei ei- ner Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht. • Veranstaltungen im Kultur/Sportbe- reich bei einer Inzidenz unter 100: Ver- anstaltungen können mit 250 Zuschau- ern außen ohne Test stattfinden. • Veranstaltungen im Kultur/Sportbe- reich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entspre- chende Veranstaltung besuchen. • Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen. • Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultur - einrichtungen wieder möglich. • Hallen- und Spaßbäder sowie Ther- men öffnen mit vorzuhaltendem Hy - gienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung. • Öffnung aller Campingplätze und de - ren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen. • Kantinen können für Betriebsangehöri- ge ohne Test öffnen. • Jugendfreizeiten sind mit Übernach- tung möglich. Mehr Kontakte auch bei privaten Feiern möglich – Öffnungsschritte ab dem2. Juli In einem weiteren Schritt sind zusätzliche Lockerungen ab Freitag, 2. Juli, geplant: • Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen. • Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen In- nen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Ge - impfte und Genesene zählen nicht mit. • Privatveranstaltungen bei einer Inzi- denz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Ge- impfte und Genesene zählen nicht mit. • Fachmessen, Spezialmärkte, Floh- märkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich. • Kultur- und Sportveranstaltungen kön- nen innen wieder mit 350 Zuschaue- rinnen und Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbe - reich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen. • Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich. • Die Personenbegrenzung (z.B. Ein- zelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 qm, die strengere Regelung bei Flä- chen ab 801 qm entfällt. Alle weiteren Infos zu den geplanten Öffnungsschritten unter www.corona.rlp.de Quelle: Pressemitteilung Land Rhein - land-Pfalz vom 09.06.2021

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