KW24
Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Neroth (Amtsgericht Daun): Blatt 1554: Flur 5 Nr. 30/1 – Gebäude- und Freifläche, Waldfläche – Im Wolfsheld – 18.800 m² Flur 5 Nr. 69/2 – Gebäude- und Freifläche – Im Wolfsheld – 202 m² 2. Grundbuch von Berndorf (Amtsgericht Daun): Blatt 889: Flur 7 Nr. 12/1 – Landwirtschaftsfläche – 5382 m² 3. Grundbuch von Steffeln (Amtsgericht Prüm): Blatt 866: Flur 4 Nr. 57 – Landwirtschaftsfläche – An der Acht – 8.794 m² 4. Grundbuch von Duppach (Amtsgericht Daun): Blatt 583: Flur 17 Nr. 33 – Landwirtschaftsfläche – Auf der Rauerwies – 7.650 m² Flur 17 Nr. 18 – Landwirtschaftsfläche – Auf der Hoff – 1.409 m² Flur 17 Nr. 34 – Landwirtschaftsfläche – Auf der Rauerwies – 4.030 m² Flur 17 Nr. 35 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche – Auf der Rauerwies – 3.060 m² 5. Grundbuch von Steiningen(Amtsgericht Daun): Blatt 1045: Flur 15 Nr. 49 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, – Aufm Weiher – 5.080 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, JobCenter, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Alexandra Schmidt letzte bekannte Anschrift: Median kliniken Daun-Altburg, 54552 Schalkenmehren Datum des Schreibens: 04.06.2021 Aktenzeichen: 4-31200-075-5153 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, JobCenter, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 04.06.2021 Im Auftrag gez. Alflen Aktuelle Informationen zur corona situation im Landkreis vulkaneifel Die Situation im Hinblick auf die Corona-Pandemie ändert sich aktuell immer noch täglich Aktuelles zur Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Vulkaneifel finden Sie tagesaktuell auf unserer Internetseite unter www.vulkaneifel.de . Hier finden Sie auch täglich aktuelle Fallzahlen sowie die Zahlen zu den bisher durchgeführten Impfungen im Landkreis Vulkan eifel. Ebenso halten wir Sie hier über rechtliche Änderungen auf dem Laufenden. Darüber hinaus informieren wir über unseren Facebook-Account unter www.facebook.com/landkreis vulkaneifel über die aktuelle Situation. Allgemeine Informationen rund um das Infektionsgeschehen in Deutschland, aber auch weltweit sowie über die aktuell geltenden Beschränkungen und gesetztlichen Vorgaben finden Sie zudem unter: • Auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz unter www.corona.rlp.de • Auf der Seite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de • Auf der Seite des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz