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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Am Montag, 12.07.2021, findet um 17.00 Uhr, im Gäste- und Veranstaltungszentrum „Forum Daun“, Leopoldstraße 5, 54550 Daun, eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.04.2021 3. Wahl der/des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses 4. Sachstand Umsetzung „Kita im Sozialraum“ (Sozialraumbudget) 5. Jugendhilfeplanung - Schulsozialarbeit in Grundschulen 6. Jugendhilfeplanung 7. Förderung der Lebensberatungsstelle Gerolstein 8. Finanzierung des Angebots der Lebensberatungsstelle Gerolstein: „Gruppe für Kinder psychisch kranker Eltern“ 9. Sportanlagenförderung - Prioritätenliste 2022 10. Jugendhilfeplanung gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 9 Kindertagestättengesetz Rheinland-Pfalz (KitaG) - Investitionen für den Einbau eines Speiseaufzuges in der kommunalen Kindertagesstätte „Alter Markt“ in Gerolstein 11. Jugendhilfeplanung gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 9 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz (KitaG) - 12. Investitionen für die Erweiterung der Integrativen Kindertagesstätte Hillesheim 13. Jugendhilfeplanung gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 9 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz (KitaG) - Investitionen für die Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte in Hallschlag 14. Jugendhilfeplanung gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 9 Kindertagestättengesetz Rheinland-Pfalz (KitaG) - Investitionen für die Beschaffung neuer Küchenausstattung in der Kindertagesstätte „St. Dionysius“ in Lissendorf 15. Änderung der Richtlinien des Landkreises Vulkaneifel über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe 16. Kindertagesstättenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 gem. § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. § 9 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz (KiTaG) 17. Eilentscheidung des Landrates gem. § 42 LKO - Erlass der Elternbeiträge für den Krippen- und Hortbesuch in den Monaten Januar und Februar 2021 18. Verschiedenes Beschränkung der Besucherzahl Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und zur Einhaltung der notwendigen Abstand- und Hygienemaßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie können nur begrenzte Besucherkapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 30.06.2021 gez.: Julia Gieseking, Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Rheinland-Pfalz stellt Zweitimpfungen bei AstraZeneca um Landesimpfzentrum Vulkaneifel in Hillesheim reagierte bereits am vergangenen Wochenende auf kurzfristige Umstellung Bereits begonnene Impfserien mit Astra- Zeneca werden in den rheinland-pfälzi- schen Impfzentren von Montag, 04.07. an grundsätzlich mit einem mRNA-Impfstoff beendet – aktuell also mit den Impfstof- fen von Biontech oder Moderna. Bereits nach Bekanntwerden der Änderung der Impfstoffzuweisung hat das Landesimpf - zentrum Vulkaneifel in Hillesheim reagiert und die Änderungen bereits ab dem ver- gangenen Wochenende ohne Probleme umgesetzt und Zweitimpfungen mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech-Pfizer beendet. Darüber hinaus werden künftig mit Ast- raZeneca beginnende Impfserien in den Impfzentren in einer verkürzten Frist von mindestens vier Wochen mit einem mR- NA-Impfstoff beendet. Rheinland-Pfalz schließt sich damit dem bundesweiten Vorgehen auf Basis einer Sondersit- zung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) an. Grundlage ist eine Mitteilung der Ständigen Impfkommission (Stiko), die diese heterologen Impfungen auf- grund der höheren Wirksamkeit sowie der Möglichkeit, die Zweitimpfung eher durchzuführen, empfiehlt. Umstellung der Zweitimpfung bei As- tra-Zeneca - Was bedeutet dies kon- kret für den Betrieb im Landesimpf- zentrum Vulkaneifel Bereits seit dem vergangenen Wochen- ende wird im Landesimpfzentrum Vulka- neifel allen Personen bei einer vorgese- henen Zweitimpfung mit AstraZeneca der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer an - geboten. Dabei können die Menschen vor Ort wählen, ob sie bei Astra-Zeneca blei- ben wollen oder auf den mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer bei der Zweitimp - fung wechseln möchten. Dies kann auch nochmals vor Ort in einem Gespräch mit einem der Ärztinnen und Ärzte individuell besprochen werden. Das Land hat festgelegt, dass alle Ter- mine für Zweitimpfungen auch durch die neue Vorgehensweise bestehen bleiben und keine Verschiebung oder Verkür- zung des Impfabstandes erfolgt.
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