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Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Johann Diederichs aus Rockeskyll erhält Landesverdienstmedaille Der Präsident der Aufsichts- und Dienst- leistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, überreichte heute in Trier Johann Diederichs aus Rockeskyll die Verdienstmedaille des Landes Rhein- land-Pfalz. Der 72-jährige Johann Die- derichs wurde für sein langjähriges und umfassendes Engagement im Bereich der Kultur und Musik, insbesondere im Bereich der Blasmusik geehrt. „Die Leidenschaft zur Musik hat Sie ein ganzes Leben lang begleitetet. Diese Auszeichnung wertschätzt Ihren Einsatz im musikalischen Bereich, der einen viel- fältigen Nutzen für die Gesellschaft dar- stellt“, so ADD-Präsident Thomas Linnertz. Als 5-jähriger erlernte Diederichs das Kla- vierspiel. Seine erste Musikgruppe war die Blockflötengruppe in der Volksschule Kalenborn, wo er verschiedene Flötenarten erlernte. Neben diesen Instrumenten lernte Diederichs das Orgelspielen so- wie im Selbststudium das Akkor- deonspiel. Er beherrscht zudem die Klarinette, das Tenorhorn und die Posaune. Sein musikalisches Engagement umfasste auch das Dirigieren eines Orchesters. Zunächst war er als stellvertre- tender Dirigent und ab dem Jahr 1981 für 14 Jahre Dirigent des Gerolsteiner Blasorchesters. Zu- dem dirigierte er noch die Musik- vereine Bleckhausen und Dar- scheid. Im Kreismusikverband Daun engagierte er sich in un- terschiedlichen Funktionen über Jahrzehnte hinweg. So war er von 1992 bis 2019 Vorsitzender des Kreismusikverbandes Daun, dem heutigen Kreismusikverband Vulkaneifel sowie annähernd 25 Jahre Kreismusikdirigent. Johann Diederichs war für die verbandliche und musikalische Entwick- lung auch auf Landesebene aktiv. Er en- gagierte sich von 1989 bis 2019 als Vor- standsmitglied im Landesmusikverband Rheinland-Pfalz. In dieser Zeit waren er unter anderem für die Organisation und Durchführung von Lehrgängen, Orches- terwerkstätten, Dirigentenfortbildungen sowie Wertungsspielen verantwortlich. Bis heute entwickelt und verfasst er Lehrgangsbücher oder Prüfungsbögen für die Grundlehrgänge des Landesmu- sikverbandes und steht als Dozent oder Prüfer zur Verfügung. Die Förderung der Jugend und der Nachwuchsarbeit war ihm dabei stets sehr wichtig. „Es ist mir eine besondere Freude, Ihnen heute als Anerkennung und gleichsam als Dank der Gesellschaft im Namen der Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz zu überreichen“, so ADD-Präsident Thomas Linnertz ab- schließend. Auch der erste Kreisbeige- ordnete Alois Manstein gratulierte zur Ehrung. v.l.n.r. Alois Manstein (Kreisbeigeordneter), ADD-Präsident Thomas Linnertz, Johann Diederichs,HanneloreVogel-Krause,BernhardJüngling (VG-Beigeordneter),GordonSchnieder (MdL, Vizepräsident Landesmusikverband RLP) Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Leon Enrico Stern Geburtsdatum: 19.08.2000 Geburtsort: Bernkastel-Kues letzte bekannte Anschrift: Binsenmühle 1, 54570 Schutz Datum des Schreibens: 19.05.2021 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 20). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung er-langt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 24.06.2021 Im Auftrag gez. Ertz v.l.n.r. ADD-Präsident Thomas Linnertz, Johann Diede- richs, Hannelore Vogel-Krause, Fotos: ADD Trier

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