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Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Steinborn (Amtsgericht Daun): Blatt 796: Flur 3 Nr. 21/4 – Waldfläche, Sitzenbach – 170 m² Flur 3 Nr. 21/5 – Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche, Sitzenbach – 1.085 m² Flur 3 Nr. 27/3 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche, Sitzenbach – 10.413 m ² Flur 3 Nr. 27/4 – Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche, Sitzenbach – 11.342 m² 2. Grundbuch von Stadtkyll (Amtsgericht Prüm): Blatt 1901: Flur 13 Nr. 7 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Fischmannsberg – 4.083 m² Flur 13 Nr. 45 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Am Kahlenborn – 8.039 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: ERDOGAN Altun Geburtsdatum: 03.06.1970 Geburtsort: Niksar letzte bekannte Anschrift: Im Lohpesch 10, 54550 Daun Datum des Schreibens: 28.06.2021 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 08). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, den 13.07.2021 Im Auftrag: gez. Gräfen Wichtige Infos des Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord Extremwetterereignis führt im Norden von Rheinland-Pfalz zu massiven Beeinträch - tigungen im Schienenverkehr: Ahrtalstrecke weitgehend zerstört, Eifelstrecke nicht befahrbar, linke Rheinstrecke unterbrochen Das Hochwasser hat auch massive Auswirkungen auf den Schienenperso- nennahverkehr (SPNV), die Fahrgäste werden um Verständnis für großräumige Einschränkungen gebeten. Aktuelle Infor- mationen sind nach besten Möglichkeiten in den verschiedenen Online-Auskünften verfügbar. Unter Leitung des SPNV-Nord wurde ein Krisenstab mit DB Regio NRW, DB Regio Mitte, National Express, Trans Regio, DB Netz und DB Station&Service eingerichtet. Wir müssen gegenwärtig davon ausge- hen, dass monatelang die Ahrstrecke und Eifelstrecke gesperrt sind. Die Per- spektive der linken Rheinstrecke zwi- schen Koblenz und Köln ist unklar, da diese gegenwärtig unterbrochen ist. Ca. zehn Fahrzeuge sind bei DB Regio NRW durch das Hochwasser auf Monate unbrauchbar. Für den Landkreis Vulkaneifel bedeu- tet dies konkret: Die Eifelstrecke von (Trier -) Ehrang über Gerolstein bis Hürth (- Köln) ist komplett gesperrt, ein konkretes Lagebild der Schäden ist der DB noch nicht bekannt. Zu befürchten sind auch hier erhebliche Schäden. Bei DB Regio NRW sind min- destens acht Fahrzeuge eingeschlossen und z.B. in Gerolstein durch Hochwas- ser wohl technisch erheblich geschädigt. Aus den starken Regenfällen von 2016 ist bekannt, dass Fahrzeuge mit diesen Schäden monatelang ausfallen. Infos zu weitern Bahnstrecken finden Sie auf der Seite des SPNV Nord unter htt- ps:/ /www.spnv-nord.de/neuigkeiten Quelle: Pressemitteilung des SPNV Nord vom 16.07.2021.

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