KW31 2021

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Die Ministerpräsidentin dankte allen Menschen für Ihren Einsatz bei der Flut- katastrophe im Landkreis Vulkaneifel und auch für die Hilfe im Nachbarlandkreis Ahrweiler. „Bei all dem Leid will ich auch sagen, dass diese Katastrophe einmal mehr zeigt: Rheinland-Pfalz steht zusammen. Die Hilfsbereitschaft der Menschen ist über- wältigend. Es kommen Spenden- und Hilfsangebote aus dem ganzen Land, von Unternehmen und Institutionen, aus der gesamten Bundesrepublik und dem befreundeten Ausland. Ich will mich da- für im Namen der betroffenen Regionen ganz herzlich bedanken“, erklärte Minis- terpräsidentin Malu Dreyer. Bei einem Rundgang durch Gerolstein machten sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer ein Bild der Situation vor Ort. Foto: Staatskanzlei RLP/Dinges Finanzielle Hilfen für von der Unwetterkatastrophe betroffene Privatpersonen und Unternehmen Da auch im Landkreis Vulkaneifel enorme Schäden durch die Hochwasser- katastrophe entstanden sind, geben wir hier nochmals einen Überblick über die möglichen finanziellen Hilfen für betrof - fenen Privatpersonen und Unternehmen: 1) Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel Bei der Bürgerstiftung des Landkreises Vulkaneifel können durch die Unwetter- katastrophe betroffene Personen einen Antrag auf finanzielle Hilfen stellen. Schnell und unbürokratisch soll hier be- troffenen Personen ein Sockelbetrag von 1.500 € sowie zusätzliche 500 € pro im Haushalt lebende Person bewilligt und ausgezahlt werden. Bereits in den ers- ten Tagen nach Antragstellung konnten so über 200.000 € direkt an betroffene Menschen ausgezahlt werden. Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter www.vulkaneifel.de. Die Geschäfts- stelle der Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel steht Ihnen bei Rückfragen unter der E-Mailadresse: buergerstif- tung@vulkaneifel.de sowie telefonisch unter 06592/933249 (Patrick Schaus - ter) und 06592/933292 (Bernd Ant) zur Verfügung. Parallel beantragt werden können darüber hinaus: 2) Staatliche Soforthilfen des Landes Rheinland-Pfalz für betroffene der Hochwasserkatastrophe Der Ministerrat des Landes Rheinland- Pfalz hat Soforthilfen für von Elemen - tarschäden betroffene Personen be - schlossen. Wer durch das Hochwasser einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, bekommt un- bürokratisch und schnell Hilfe. Pro Haushalt werden über die Kreise und kreisfreien Städte 1.500 € inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 € für jede weitere zusätzliche Person gezahlt. Maximal können 3.500 € pro Haushalt ausgezahlt werden. Eine Vermögensprü- fung ist nicht notwendig, Spenden wer- den nicht angerechnet. Das Antragsformular finden Sie eben - falls auf der Seite des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de . Die Antragsformulare sind über die jeweilige Verbandsgemeinde einzurei- chen. Ansprechpartner:innen bei den Verbandsgemeinden sind: VG Daun: Vanessa Lauxen, Tel.: 06592/939-125; E-Mail: vanessa.lauxen@vgv.daun.de VG Gerolstein: Karolin Saxler, Tel: 06591/13-1103; E-Mail: karolin.saxler@gerolstein.de VG Kelberg: Heinz-Georg Reuter, Tel: 02692 / 872-43; E-Mail: Heinz-Georg.Reuter@ vgv-kelberg.de Zentraler Ansprechpartner: Rainer Leuer, Kreisverwaltung Vulkaneifel, Tel.: 06592/ 933-210, E-Mail: rainer.leuer@ vulkaneifel.de 3) Soforthilfe des Landes Rheinland- Pfalz für vom Hochwasser betroffene Unternehmen Unternehmen der gewerblichen Wirt- schaft, Angehörige der Freien Berufe und selbstständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die im un- mittelbaren Hochwasserschadensgebiet im Landkreis Vulkaneifel liegen und von den Unwettern am 14. und 15. Juli direkt betroffen sind, können ab sofort einen Antrag auf Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro stellen. Das Antragsformular steht hier sowie unter https://www.wfg- vulkan- eifel.de/home/startseite-menu/akuelles. html zum Download bereit bzw. wird auf Anfrage auch postalisch verschickt. Der Antrag ist über die WFG Vulkaneifel mbH, Judith Klassmann-Laux, Mainzer Str. 24, 54550 Daun judith.klassmann- laux@wfg-vulkaneifel.de , Tel.: 06592/ 933-205 einzureichen. Bewilligungsbe- hörde ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Die Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Gespräch. Foto: Staatskanzlei RLP/Dinges

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