KW33 2021

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Der Natur- und Geopark Vulkaneifel sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine: Fachkraft (m/w/d) für Nachhaltigkeit, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Öffentlichkeitsarbeit Die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Aufgabenbereich Nachhaltigkeit, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Öffentlichkeitsarbeit mit einer kompetenten Fachkraft(m/w/d) in Vollzeit besetzen. Die Stelle wird zunächst befristet für zwei Jahre angeboten, es ist jedoch beabsichtigt die Stelle dauerhaft zu besetzen. Zu Ihrem Aufgabenbereich zählen: • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen in Kitas und Schulen im Sinne von BNE zu erdgeschichtlichen und naturbezogenen Themen • Öffentlichkeitsarbeit zu BNE und den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung • Zu den Aufgaben zählen beispielsweise die Erstellung eines regelmäßigen News- letters, Pressearbeit, Betreuung der Webseite und des Veranstaltungskalenders • Aufbau und Pflege der Kommunikation über die digitalen Medien, inkl. Entwicklung von digitalen Angeboten • Konzeptionierung und Entwicklung von inhaltlich und didaktisch neuen BNE-Angeboten • Aufbau eines Netzwerkes Nachhaltigkeit/BNE in der Vulkaneifel Sie verfügen über folgende Qualifikationen: • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Diplom) mit Schwerpunkt im Bereich Geo-, Natur-, Nachhaltigkeits-, oder Umweltwissenschaften, Pädago - gik oder einer vergleichbaren Qualifikation • Kenntnisse bei der BNE-gerechten Konzeption und Vermittlung erdgeschichtlicher und ökologischer Themen • Hohe Kommunikationsbereitschaft • Spaß an und Erfahrungen mit der kreativen Nutzung digitaler Medien und sicheren Umgang mit den gängigen Social Media-Tools. Sichere, empfänger- und medien- orientierte Sprachkompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift • Führerschein und die Fähigkeit zum uneingeschränkten Führen eines PKWs • Bereitschaft gelegentlich auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, d. h. abends und an Wochenenden zu arbeiten bzw. den Natur- und Geopark zu repräsentieren • Gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift Wir bieten: • Ein vielseitiges Arbeitsgebiet in einer hochmotivierten kleinen Organisation • Freiraum für ein selbständiges, ergebnisorientiertes Arbeiten • Mitnutzung eines Dienstwagens für Außeneinsätze während der Arbeitszeit • Nach erfolgreicher Probezeit erfolgt die Entlohnung angelehnt an EG 10 öffentli - cher Dienst Wenn Sie Interesse an der zu besetzenden Stelle haben, engagiert und kreativ in dem bestehenden Team von Fachkräften aus Geowissenschaft, Umweltplanung und Tourismus mitarbeiten möchten, erwarten wir gerne lhre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und den üblichen Nachweisen zur Qualifikation sowie Auskunft über Ihre frühestmögliche Verfügbarkeit bis zum 31.08.2021 an die nebenstehende Mailadresse. Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH Mainzer Straße 25 54550 Daun Ihr Ansprechpartner: Dr. Andreas Schüller Telefon: 06592/933-202 Mail: andreas.schueller @vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 24. August 2009, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, derenAufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: Hallah Mehdi *27.05.1987 Aktenzeichen: 1 - 12332 letzte bekannte Anschrift: FR – 06400 Cannes, Avenue de Grasse 263 Datum des Schreibens: 28.06.2021 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 08). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 11.08.2021 Im Auftrag: gez.: Gräfen

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