KW33 2021
Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Kommunales JobCenter des Landkreises Vulkaneifel bietet besondere Serviceleis - tung für Erstantragsteller*innen an - Das kommunale JobCenter des Land - kreises Vulkaneifel bietet Bürgerinnen und Bürgern, die erstmalig Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beantragen möchten, einen besonderen Service an. Über die zentrale Rufnummer des JobCenters 06592/933-451 können Erstantragsteller*innen auf ihre individuelle Lebenssituation zugeschnit- tene Antragsunterlagen anfordern. Die dort eingesetzten Mitarbeiterinnen stel- len nach kurzer Besprechung der Le - benssituation für jeden Einzelfall einen Satz passgenaue Antragsformulare zu- sammen und übersenden diese mit einer Auflistung der darüber hinaus erforder - lichen Belege (z. B. Kontoauszüge) per Post an die Erstantragsteller*innen. Darüber hinaus bietet das kommunale JobCenter im Regelfall mittwochs Ter - mine zur persönlichen Entgegennahme der Antragsunterlagen an. Im Rahmen dieses Termins werden die eingereich- ten Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Anschließend findet ein erstes Beratungsgespräch im Fallmanagement statt, in dem die Antragsteller*innen über die Leistungen des SGB II eingehend beraten werden. Dieses Verfahren bietet für die Erstantragsteller*innen mehrere Vorteile • es stehen alle zur Beantragung der Grundsicherung notwendigen Antrags- formulare individuell und ausgedruckt zur Verfügung, • es besteht ein Überblick darüber, wel- che Belege im konkreten Einzelfall mit den Antragsformularen wieder beim JobCenter eingereicht werden müssen, damit ein Leistungsanspruch geprüft werden kann, • die telefonische Anforderung von An- tragsunterlagen wird materiellrechtlich als Antragstellung gewertet, sodass für den Fall eines Leistungsanspruchs die Zahlungen im Regelfall ab dem ersten Tag des Monats der Anforderung ge- leistet werden • durch die Vorprüfung der Antragsun- terlagen im Rahmen des „Abgabeter- mins“ wird die Bearbeitungsdauer im Regelfall deutlich reduziert und die Leistungen können für den Fall eines Leistungsanspruchs zeitnah ausge- zahlt werden • die Antragsteller*innen erhalten durch die umfassende Beratung zeitnah ei - nen grundlegenden Überblick über die Leistungen und Fördermöglichkeiten des SGB II Eine persönliche Vorsprache im JobCen - ter ist aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur nach vorheriger telefoni- scher Terminvereinbarung möglich. Für Terminabsprachen und Rückfragen im Zusammenhang mit der erstmaligen Beantragung von Leistungen stehen die Mitarbeiterinnen der Eingangszone des JobCenters unter der Rufnummer 06592/933-451 gerne zur Verfügung. Hintergrund: Ein Jobcenter ist für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt, zuständig. Ziel des SGB II ist es Men - schen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen kön- nen, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen die leistungsberechtigten Menschen befähigt werden, ihren Lebensunterhalt zukünftig aus eigenen Kräften zu bestreiten. Ne- ben der Gewährung von Geldleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts umfasst das Leistungsspektrum eines Jobcenters daher auch die Unterstützung der leistungsberechtigten Personen in ihrer aktuellen Lebenssituation mit dem Ziel, diese in Arbeit zu integrieren. Jobcenter können als sogenannte „ge - meinsame Einrichtungen“ (das heißt in gemeinsamer Trägerschaft der Bundes - agentur für Arbeit und einer Kommune) oder als Einrichtung eines sogenannten „zugelassenen kommunalen Trägers“ (das heißt das Jobcenter steht in allei - niger Trägerschaft der Kommune) be- trieben werden. Bei rund drei Viertel der Jobcenter in Deutschland handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen (303), etwa ein Viertel der Jobcenter wird von einem zugelassenen kommunalen Träger betrieben (105). Der Landkreis Vulkaneifel hat sich als einer der ersten Landkreise bundesweit dazu entschieden, ein Jobcenter in eige - ner Trägerschaft zu betreiben. Seit dem 01.01.2005 betreuen daher ausschließ- lich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel die soge- nannten „erwerbsfähigen Leistungsbe- rechtigten“ im Landkreis. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Beinhausen (Amtsgericht Daun): Blatt 317: Flur 2 Nr. 90 – Landwirtschaftsfläche, Am Klasbüsch – 5.502 m² 2. Grundbuch von Feusdorf (Amtsgericht Prüm): Blatt 567: Flur 2 Nr. 14 –, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Auf den Aachen – 5.400 m² 3. Grundbuch von Feusdorf (Amtsgericht Prüm): Blatt 411: Flur 1 Nr. 57/3 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Hauptstraße 33 – 9.657 m² 4. Grundbuch von Feusdorf (Amtsgericht Prüm): Blatt 878: Flur 2 Nr. 13 –Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Auf den Aachen – 8.060 m² 5. Grundbuch von Schutz (Amtsgericht Daun): Blatt 788: Flur 8 Nr. 47 – Waldfläche, Speicherheck – 9.088 m² 6. Grundbuch von Birresborn (Amtsgericht Daun): Blatt 2231: Flur 44 Nr. 20 – Waldfläche, in der Fischbach – 9.827 m² 7. Grundbuch von Scheuern bei Daun (Amtsgericht Daun): Blatt 567: Flur 7 Nr. 914/194 – Waldfläche, Im Kalenborner Ammelsbüsch – 6.160 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin - teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
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