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Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Zentrales, Finanzen und Kultur Mainzer Straße 25 54550 Daun Ihr Ansprechpartner: Mark Hallfell Telefon: 06592/933-246 Mail: karriere@ vulkaneifel.de www.vulkaneifel.de Die Kreisverwaltung Vulkaneifel stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen (m/w/d) für die Dauer von zunächst 2 Jahren befristet in Vollzeit für das Jugendamt ein. Eine Bewerbung ist möglich, wenn mindestens 0,50 Anteile einer Vollzeitstelle (derzeit 19,50 Stunden je Woche) erbracht werden können. Das Aufgabengebiet umfasst die ganzheitliche Betreuung eines räumlichen Bezirks im Fachbereich Kinder-, Jugend- und Elternberatung. Sie erfüllen das Anforderungsprofil bei: • abgeschlossenem (Fach-) Hochschulabschluss als Diplom-Sozialarbeiter/in oder Diplom-Sozialpädagoge/-pädagogin oder entsprechendem Bachelor-Abschluss • mehrjähriger Berufserfahrung (wünschenswert) • Einfühlungsvermögen für Kinder, Jugendliche und Eltern in schwierigen Lebenslagen • ausgeprägter Belastbarkeit sowie persönlicher und sozialer Kompetenz • Initiativ- und Durchsetzungsvermögen sowie Verhandlungsgeschick • Mobilität (inkl. Fahrerlaubnis Klasse B bzw. 3) und zeitlicher Flexibilität, auch außerhalb der regulären Dienstzeit; die Bereitschaft, einen Privat-Pkw gegen Kostenerstattung für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen wird vorausgesetzt Wir bieten Ihnen: • eine sehr vielseitige, interessante und gleichzeitig verantwortungsvolle Tätigkeit • die Einbindung in ein aufgeschlossenes und engagiertes Team von Verwaltungs- und sozialpädagogischen Fachkräften • Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (S 14 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst) sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, insbesondere Zusatzversorgung • 30 Tage Jahresurlaub und eine zusätzliche Altersvorsorge • Vielfältige Angebote als familienfreundlicher Arbeitgeber (u.a. flexible Arbeitszei - ten, feste Wochenarbeitszeiten mit der Möglichkeit zum Zeitausgleich) • Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung • ein hervorragendes Betriebsklima, u.a. durch gemeinsame Betriebsausflüge und Veranstaltungen • zudem arbeitsplatznahe Parkmöglichkeiten und Ladestationen für Ihr E-Auto und / oder E-Bike Ihre Bewerbung erwarten wir bis zum 26.09.2021 . Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Landes- gleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in elektronischer Form, zusammengefasst zu einem Dokument im pdf-Format, an die nebenstehende Mailadresse. Bitte reichen Sie keine (Original-) Unterlagen in Papierform oder Bewerbungsmappen etc. ein, da diese aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungs-gesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 24. August 2009, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, derenAufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene: HOLGER Jonzeck Geburtsdatum: 31.05.1962 letzte bekannte Anschrift: Gartenstraße 1 D, 54550 Daun Datum des Schreibens: 16.08.2021 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei nachstehend aufgeführter Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 08). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 24.08.2021 Im Auftrag: gez.: Gräfen

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