KW39 2021

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Lehrgang zur „Entnahme von Trichinenproben“ und zur „Kundigen Person“ +++ Save the date +++ Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet im November 2021 zwei Lehrgänge für Jäger/innen an. Am Freitag, 12.11.2021, findet ab 13:00 Uhr in den Sitzungssälen der Kreisver- waltung zunächst der • Lehrgang zur Entnahme von Trichi- nenproben statt Im Anschluss daran wird nach einer kur- zen Pause die Veranstaltung fortgeführt • mit dem Lehrgang zur „Kundigen Person“ Als weiteren Termin bieten wir Mittwoch,17.11.2021,ab13:00Uhr, inden Sitzungssälen der Kreisverwaltung noch- mals beide Lehrgänge an. Ihre Anmeldung richten Sie bis zum 31.10.2021 mit unter Angabe Ihres Na- mens, der vollständigen Anschrift sowie Telefonnummer (Mobil und/oder Festnetz) per E-Mail an veterinaeramt@vulkaneifel. de. Anmeldungen für die im letzten Jahr abgesagte Fortbildung werden gerne be- rücksichtigt. Teilen Sie bitte mit, welchen Termin Sie wahrnehmen werden. Für die Teilnahme gilt die 3-G-Regel: Ge- impft, Genesen oder tagesaktuell getes- tet. Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen. Teilnehmer werden von uns per E-Mail benachrichtigt. Hauswirtschaftliche Hilfe für pflegebedürftige Menschen wird unbürokratisch anerkannt Pflegebedürftige Personen erhalten ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege ei - nen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro von der Pflegekasse . Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Unterstützung verwendet werden. Dabei ist es möglich, dass diese Hilfe von Perso- nen erbracht wird, die direkt imHaushalt (in der Regel als Minijobber) beschäftigt oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Als Voraussetzung für die Finanzie- rung, muss sich die Hilfe als so genanntes „Mini-Angebot in der Hauswirtschaft“ registrieren lassen. Der vom Ministerium für Arbeit, Sozia- les, Transformation und Digitalisierung (MASTD) herausgegebene Flyer „Kleine Hilfe – große Wirkung, Mini-Angebote in der Hauswirtschaft“ informiert übersicht- lich und kompakt über die Mini-Angebote. Er richtet sich an pflegebedürftige Men - schen und ihre Angehörigen und gibt ihnen Hilfestellung im Alltag. Der knapp gehal- tene Antrag für die Registrierung, der bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier eingereicht wird, ist schnell und einfach ausgefüllt. Als Nachweise werden der Ab schluss e ines Erste-Hilfe- Kurses und ein Führungszeugnis benötigt. Der Flyer „Kleine Hilfe – große Wirkung, Mini-Angebote in der Hauswirtschaft“ kann kostenfrei beim Broschürenbestellservice des MASTD unter https://mastd.rlp.de/de/ service/publikationen/ angefordert oder als Download heruntergeladen werden. Be a Super-Hero – read a Book! Sommerferien-Leseaktion der Kreisbibliothek war ein Erfolg Die diesjährige Sommerferien-Leseakti- on der Kreisbibliothek hat dazu eingela- den große, kleine, tierische, menschliche Helden aller Art kennenzulernen. Über 50 Kinder und Jugendliche haben in der Zeit vom 15. Juli bis zum 31. Au- gust 2021 über 550 Bücher gelesen und ihre Lieblingshelden daraus benannt. Nun wurden aus den ausgefüllten Bewer- tungskarten zu jedem gelesenen Buch die Preisträger und Preisträgerinnen ge- zogen. Derjenige, der die meisten Bücher verschlungen hat, ist ebenfalls ermittelt. Auch die abgegebenen Arbeiten des Bastelwettbewerbes werden mit einem Geschenk gewürdigt. Der Förderverein Kreisbibliothek Vulkaneifel e.V. hat, wie in den letzten Jahren, die Prei- se gestiftet. „Uns liegt die Leseför- derung sehr am Herzen und ich bin total begeis- tert über die Le- sebegei sterung der Kinder“, sagt die Vorsitzende Karin Jaskows- ky, die dann die Glücksfee spielte und die Preisträger gezogen hat. Die nächsten Ferien stehen schon vor der Tür. Die Bücherhelden warten auf neue Leser und Leserinnen, die sie gerne kennenlernen möchten. Karin Jaskowsky ist als „Glkücksfee“ für die Ziehung der GewinnerInnen zuständig. Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziale , Transformatio und Digitalisierung Rheinland-Pfalz Bauhofstraße 9 55116 Mainz www.mastd.rlp.de Gestaltung: Monika Kaemper – Kommunikationsdesign Bildnachweis: @monkeybusinessimages | iStock Weitere Fragen an: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinallee 97-101 5511 8 Mainz T lef on: 06131 967-714 Rechtsgrundlage : Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, über die Förderung von Modellvorhaben und Initiativen des Ehrenamts sowie über die Förderung der Selbsthilfe nach den §§ 45a, 45c und 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch Stand: Juni 2021 UmWaS GeHt eS? Als pflegebedürftige Personen erhalten Sie von der Pflegekasse ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro. Diesen Entlastungsbetrag können Sie unter anderem für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Hilfen – beispielsweise in Form eines mini-angebots in der Hauswirtschaft – verwenden. Voraussetzung für die Finanzierung ist eine landes- rechtliche Anerkennung des Angebots. Die mini-angebote stellen eine besondere Form der Unterstützung im alltag dar. Pflegebedürftige sollen früh und einfach hauswirt- schaftliche Unterstützung in Anspruch n hmen können. Die Mini-Angebote müssen nur geringe Anforderun- gen erfüllen und erhalten die landesrechtliche Aner- kennung durch eine unbürokratische Registrierung. Der Inhalt und der Umfang dieser Unterstützung ist desh lb begrenzt. ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 Pr zent der Pflegesachleistungen fü die Finanzierung eines mini-angebots verwendet werden. WeR kann SicH alS mini-anGeBot ReGiStRieRen laSSen? • Beschäftigte (in der Regel als Minijobber) • Nachbarinnen oder Nachbarn • Freund oder Bekannte Kleine Hilfe – groSSe WirKung Mini-Angebote in der Hauswirtschaft informationen für Pflegebedürftige und Angehörige Wie können Die leiStUnGen mit DeR PFleGekaSSe aBGeRecHnetWeRDen? Die Registrierungsstelle – das ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier – informiert die Pflegekassen, wenn die Registrierung erfolgt ist. Anschließend können Sie das registrierte Mini-Angebot nutzen. Die Rechnungen oder Quittungen reichen Sie bei der Pflegekasse ein und erhalten eine entsprechende Kostenerstattung.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz